Wien - Bei gleich zwei wichtigen Gesetzespaketen will die Regierung diese Woche die Weichen stellen. Nach dem Ende der Begutachtungsfrist im Nationalrat Anfang Juni wollen SPÖ und ÖVP am Dienstag die Neuregelung des Bankgeheimnisses durch den Ministerrat bringen.

Dabei wird es in puncto Rechtsschutz noch einige Nachschärfungen geben. Wie berichtet soll ja künftig der Finanz die Konteneinschau bereits erlaubt werden, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit einer Steuererklärung bestehen. Ein Beschwerde- oder Einspruchsrecht gegen eine Kontoöffnung war bisher nicht vorgesehen. Finanzminister Hans Jörg Schelling hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass er sich doch eine Art richterliche Kontrolle vorstellen könnte. Details wollte er keine nennen.

Behörde

Eine Idee ist es, eine unabhängige Behörde mit der Überprüfung von Kontoabfragen zu beauftragen. Um die Verfahren nicht allzu langwierig zu gestalten, könnte sich die Überprüfung zumindest in Fällen, in denen nur bestimmte eingegrenzte Infos verlangt werden darauf beschränken, ob alle formalen Kriterien für eine Kontoeinschau eingehalten wurden.

So soll eine Einsichtnahme nur möglich sein, wenn zwei Finanzbeamte dies für notwendig erachten. Ob dieses "Vieraugenprinzip" eingehalten wird, könnte dann zum Beispiel überprüft werden. Beim Bankgeheimnis liefen am Sonntag noch die Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien. Erwartet wurde eine Einigung bis Montagabend.

Die Regierung muss sich aber nicht nur intern einigen. Um das Bankenpaket zu beschließen, ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Am Mittwoch wollen SPÖ und ÖVP deshalb wieder mit den Grünen verhandeln, die ihrerseits auf eine besondere Kontrolle der Abfragen pochen.

Staat zieht sich zurück

Das zweite strittige Thema ist die Neuordnung der Einlagensicherung. Auch sie soll dem Vernehmen nach Dienstag durch den Ministerrat. Wie berichtet muss das System in Österreich wegen EU-Vorgaben neu geregelt werden. Für Diskussionen hat gesorgt, dass sich der Staat aus der Einlagensicherung zurückziehen soll. Gesichert sind in Österreich Bankeinlagen bis 100.000 Euro - für den Betrag jenseits der 50.000 haftete bisher die Republik.

Trotz zahlreicher Proteste soll der staatliche Rückzug fixiert werden. Dem Vernehmen nach wurde das Gesetz nicht umgeschrieben - lediglich in den Erläuterungen soll eine Passage aufgenommen werden, wonach die Einlagensicherungseinrichtung sich im Notfall auch staatlich garantierte Kredite holen darf. (szi,14.6.2015)