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Dominique Strauss-Kahn auf dem Weg zum Gerichtsgebäude.

Foto: APA/EPA/YOAN VALAT

Lille - Im aufsehenerregenden Prozess um Zuhälterei ist Dominique Strauss-Kahn freigesprochen worden. Der Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe sich durch seine Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht, entschied ein Gericht im französischen Lille am Freitag. Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

In dem Prozess ging es um freizügige Partys zwischen 2008 und 2011. Neben Strauss-Kahn saßen noch 13 weitere Beteiligte auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft hatte für Strauss-Kahn und andere Angeklagte Freisprüche gefordert, in einigen Fällen auch Bewährungs- und Geldstrafen.

Der Vorsitzende Richter Bernard Lemaire wies in der Urteilsbegründung für Strauss-Kahn erneut darauf hin, es sei in dem Prozess nicht um Sexpraktiken gegangen. Auch aus Strauss-Kahns früherer Stellung als IWF-Chef sei kein Nachteil erwachsen. Der 66-Jährige habe die Prostituierten nicht bezahlt.

Zuhälterei weiter ausgelegt

Zuhälterei wird in Frankreich deutlich weiter ausgelegt als in Deutschland und kann zum Beispiel auch Prostitution umfassen, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird. Strauss-Kahn betonte allerdings stets, er habe nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren.

Der nach einem Luxushotel benannte "Carlton"-Prozess stand vor allem wegen der pikanten Details über das Sexleben des ehemaligen Ministers in den Schlagzeilen. Prostituierte berichteten teils unter Tränen von den Abenden.

Der Prozess gegen Strauss-Kahn hatte international für Aufsehen gesorgt - auch weil eine andere Sexaffäre ihn vor knapp vier Jahren seine politische Karriere gekostet hatte. Im Mai 2011 musste Strauss-Kahn wegen Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens den IWF-Chefposten abgeben. Ein Strafverfahren wurde dort später wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Frau eingestellt. (APA, 12.6.2015)