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Wer eine Eizelle spendet, darf kein Geld dafür verlangen. Das Gesetz wurde zusätzlich mit der Beschränkung beschlossen, dass der Spenderin nur Barauslagen (z.B. Fahrtkosten) gegen Beleg ersetzt werden.

Foto: dpa/Jan-Peter Kasper

Wels – Die Ende Februar in Kraft getretene Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz hat unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Eizellspende und der künstlichen Befruchtung für homosexuelle Paare gebracht. Bei den Eizellenspenden gebe es einen "Tourismus" aus Deutschland, wie Vertreter der Kinderwunschklinik Wels berichten.

Es herrsche eine "unglaubliche Nachfrage", sagt Leonhard Loimer, Gründer der Kinderwunschklinik. Vier bis fünf Paare pro Tag würden in seinem Institut beraten, viele aus Deutschland. Vier Eizellen seien bisher eingesetzt worden, zwei Frauen sind bereits schwanger, "bei den anderen beiden warten wir noch auf den Schwangerschaftstest".

Da Spenderinnen kein Geld bekommen dürfen und auch ein Vermittlungsverbot bestehe, seien sie Mangelware und kommen daher meist aus der eigenen Familie – etwa die jüngere Schwester der Frau. Den Betroffenen wäre eine fremde Spenderin aber meist lieber: "Sie fürchten, dass sich die Schwester dann in die Erziehung einmischt", so Loimer.

Kritik am Vermittlungsverbot

Das Vermittlungsverbot bedeutet, dass Frauen, die für die Verwirklichung ihres Kinderwunsches auf eine Eizellspende angewiesen sind, sich selber eine Spenderin suchen müssen. Sprich, die Patientin muss eine Bekannte, Freundin oder eine Verwandte finden, die sich bereit erklärt, ihr Eizellen zu spenden.

Vom ursprünglich fortschrittlichen Entwurf ist kaum etwas übrig geblieben, meint Andreas Obruca, Leiter des Kinderwunschzentrums Goldenes Kreuz in Wien: "Das Vermittlungsverbot, also die Beschränkung der Eizellspende auf die Bekannten- und Verwandtenspende, hat den Kreis jener Paare, die eine solche in Anspruch nehmen können, bereits massiv reduziert."

Das Gesetz wurde zusätzlich mit der Beschränkung beschlossen, dass der Spenderin nur Barauslagen gegen Beleg ersetzt werden. "Die Spenderin bekommt einen Fahrschein oder ein Zugticket ersetzt. Für eine Eizellspende sind aber mehrere Termine erforderlich, und die Spenderin wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit Urlaubstage nehmen müssen. Das heißt, sie muss mehrere Dinge in Kauf nehmen, die ihr nicht ersetzt werden", so Obruca. (APA, red, 11.6.2015)