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Über die Einführung der Festplattenabgabe wird seit Jahren zwischen Gegner und Befürwortern gestritten. "Kunst hat Recht ging für ihr Anliegen sogar auf die Straße.

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Ob USB-Stick, Notebook oder Smartphone: Wer künftig ein Gerät mit Datenspeicher kauft, muss etwas zahlen, weil er darauf Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ablegen könnte. Die lange diskutierte Festplattenabgabe heißt im Entwurf für die Novelle des Urheberrechtsgesetzes "Speichermedienvergütung". Die Einnahmen sollen heimischen Künstlern zugutekommen.

Kaum eine Organisation hat sich stärker für die Einführung einer Abgabe mehr ins Zeug geworfen - als "Kunst hat Recht". Mit dem von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf ist man allerdings nicht zufrieden.

"Lobbying des Elektrohandels"

"Das starke Lobbying des Elektrohandels" hat "offenbar zu einem völlig unausgewogenen Entwurf geführt, der weit hinter unseren Erwartungen zurückbleibt". Dadurch würden "Künstlerexistenzen gefährdet", heißt es nun dazu in einer Aussendung.

Der Grund für diese Reaktion liegt auf der Hand. "Kunst hat Recht" hat sich durch die Festplattenabgabe mehr Geld erwartet. In ihrem Entwurf hat die Regierung die jährliche Belastung für Konsumenten mit 29 Millionen Euro begrenzt. Laut Konsumentenschützern der AK wollten die Künstler-Verwertungseinrichtungen "eine wesentlich höhere Belastung von 50 bis 80 Millionen Euro" pro Jahr.

"Kunst hat Recht" macht weiter

"Kunst hat Recht", der Vereinigung haben sich knapp 2.700 Künstler angeschlossen, will sich in den kommenden Tagen weiterhin für ihr Anliegen einsetzen. Die Zeit drängt, da das Gesetz noch vor der Sommerpause des Nationalrats, also im Juli, beschlossen werden soll, somit sollte der Ministerrat tunlichst spätestens am 16. Juni die Regierungsvorlage ins Parlament schicken, was eine recht kurze Begutachtungsfrist bedeutet. In Kraft treten soll es mit 1. Oktober 2015. (sum, 6.6. 2015)