Wien – Das Innenministerium kommt der Forderung des Traiskirchner Bürgermeisters Andreas Babler (SPÖ) zur Reduzierung der Zahl der Flüchtlinge im Erstaufnahmelager nach. Insgesamt wird die Zahl der Personen in dem Lager um 640 reduziert. Allerdings wird für 480 Personen ein Zeltlager in Traiskirchen errichtet, teilte der Sprecher des Innenministeriums mit.

Im Laufe des Mittwochs werden 160 unbegleitete Minderjährige aus dem Lager in andere Quartiere verlegt, kündigte der Ressortsprecher an. Zusätzlich werden 480 weitere Personen aus dem Lager in einem zusätzlichen Zeltlager untergebracht. Dafür werden morgen 60 Zelte auf dem Gelände der Sicherheitsakademie in Traiskirchen errichtet. Dieses Zeltlager wird zusätzlich zu den bereits bestehenden in Salzburg, Linz und Thalham geschaffen. Im Erstaufnahmelager in Traiskirchen wird die Zahl der Flüchtlinge damit "in Richtung" der von Babler geforderten 1.400 Personen reduziert.

Babler: Lager rechtswidrig

Babler hat das Zeltlager als "rechtswidrig" bezeichnet. "Das geht nicht ohne Bewilligung. Die Bewilligungspflicht ist eindeutig in der niederösterreichischen Bauordnung geregelt", sagte Babler.

Das Innenministerium hätte bei der Baubehörde ansuchen müssen, ein solcher Antrag sei bei ihm als Baubehörde allerdings nicht eingelangt, betonte der Bürgermeister. Er verwies darauf, dass in Niederösterreich eine andere Gesetzeslage als in Oberösterreich und Salzburg bestehe, wo schon Zeltlager errichtet wurden.

Babler attackierte auch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) persönlich: "Jeder Häuslbauer muss sich an die Gesetze halten. Das gilt auch für die Innenministerin."

Mandatsbescheid

Babler hatte Samstagabend nach einem Brand als zuständige Behörde einen Mandatsbescheid zu einer solchen Reduzierung innerhalb von vier Tagen erlassen. Das Innenministerium hält diesen Bescheid zwar für rechtswidrig und wird auch Rechtsmittel dagegen ergreifen, kündigte der Sprecher an. Aber man sei trotzdem gezwungen, sich an die darin enthaltene Forderung zu halten.

Konkret werde das Innenministerium gegen den Bescheid das Instrument der "Vorstellung" ergreifen. Darüber muss Babler ein "ordentliches Ermittlungsverfahren" führen. Innerhalb eines halben Jahres muss er dann eine Entscheidung treffen, gegen die dann theoretisch wieder Rechtsmittel möglich wären. (APA, 2.6.2015)