Die Einigung, die die internationalen Atomverhandler mit dem Iran – die EU sowie die Uno-Vetomächte plus Deutschland – nach eigener Aussage untereinander über den sogenannten "Snap back"-Mechanismus für die Iran-Sanktionen erzielt haben, wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität eines künftigen Iran-Deals und dessen Umsetzung. Es ist dieser Mix aus technischen und politischen Fragen, der es so schwierig und prekär macht.

Wenn der Iran die Abmachung über die Beschränkung seines Atomprogramms bricht, sollen die vom Sicherheitsrat verhängten Sanktionen wieder in Kraft treten. So weit, so einleuchtend. Zuerst müssen sie aber aufgehoben werden – und damit Uno-Resolutionen unter "Kapitel VII" (das bedeutet, dass sie für die Uno-Mitgliedsländer verbindlich sind). Die Sorge der einen ist nun, dass, wenn die Sanktionen einmal weg sind, die anderen – Russland – aus eigenen Gründen verhindern werden, dass mit neuen Uno-Resolutionen neue Sanktionen verhängt werden. Auf der russischen Seite besteht die – ebenso berechtigte – Sorge, dass eine neue US-Führung jeden noch so nichtigen Anlass nutzen könnte, um zu eskalieren: War alles schon einmal da, im Irak, nicht erst 2003, sondern bereits 1998.

Demnach braucht man eine Art abgesicherten Automatismus – und die Absicherung muss dann auch noch so glaubwürdig sein, dass die iranischen Verhandler die Konstruktion bei sich zu Hause verkaufen können. (Gudrun Harrer, 31.5.2015)