Danke, ganz lieb. Eva Glawischnig, Chefin der Grünen, will die Nur-Lohnsteuerzahler von der umstrittenen Bankkonteneinsicht durch die Finanz ausnehmen. "Damit hätte man den Großteil der Österreicher aus dieser Regelung draußen."

Dieser Vorschlag sagt viel über das Denken der Grünen. Zunächst einmal mutet er ein bisserl verfassungswidrig an (das wäre aber juristisch zu klären). Zweitens, und das ist wesentlich aufschlussreicher bezüglich grünen Denkens an der Spitze, werden damit Unternehmer, kleine Selbstständige, Freiberufler, Ausgaben-Einnahmen-Rechner, Einpersonenunternehmen (EPUs) unter den Generalverdacht gestellt: Steuern werden eh nur von denen hinterzogen. Denn bei Lohnsteuerpflichtigen wird die Steuer ohnehin vom Arbeitgeber abgezogen, und somit spielt sich die Steuerhinterziehung nur im Selbstständigenbereich ab.

Nach diesem, nicht untypischen, Einblick in die Haltung der Grünen zu Wirtschaft und Selbstständigkeit ein Reality-Check. Selbstverständlich können auch Lohnsteuerpflichtige Steuern hinterziehen, nämlich beim beliebten Pfusch. Der wird zwar meist bar abgewickelt, aber wieso soll die Finanz in ihrem Vollständigkeitsdrang nicht im Konto des Auftraggebers nach höheren Barabhebungen und in dem des Auftragnehmers (Pfuschers) nach höheren Selbst-Bareinlagen suchen?

Außerdem erben auch Lohnsteuerzahler manchmal etwas, und das kann zukünftig, wenn doch eine Erbschaftssteuer kommt, interessant sein.

Das Grundproblem ist freilich, dass Glawischnig und die Grünen alle Selbstständigen sozusagen unter Generalverdacht stellen. Das ist auch politisch unklug, denn von den 250.000 EPUs oder kleinen Firmen, vor allem im kreativen Bereich, werden doch etliche mögliche Wähler der Grünen sein. Zumal diese ja die persönliche Freiheit und den Kampf gegen elektronische Überwachung in ihren Grundsätzen haben.

Oder ist Überwachung nur pfui, wenn sie von der NSA kommt, nicht aber von der Steuerbehörde? Denn die will jetzt auch Zugriff auf die IP-Adressen, um zu eruieren, wer eine bestimmte E-Mail geschickt hat. Und Fingerabdrücke auch noch. Was kommt als Nächstes? Hausdurchsuchung ohne richterlichen Auftrag?

Aber die Steuer darf doch jetzt schon auf Konten zugreifen? Ja, aber nur in einem förmlichen Steuerstrafverfahren und auf richterliche Anordnung (ab 100.000 Euro Schadenssumme). Und da muss sie extrem aufwendig bei allen Banken abfragen, ob der Verdächtige vielleicht dort ein Konto hat. Das wird zum Kinderspiel, nachdem ein Bankkontoregister eingeführt worden ist.

Die Grünen sind an einer Schlüsselstelle, weil ohne ihre Zustimmung die Regierung nicht die notwendige Verfassungsmehrheit hat. Sie mögen sich daher gut überlegen, ob sie einer überschießenden Maßnahme eines Staates so ohne weiteres zustimmen. Sie drücken damit einem Staat, der selbst keine befriedigende Auskunft über die Verwendung und Verschwendung unserer Steuermittel gibt, ein Instrument für eine finanzielle Rektoskopie der Bürger in die Hand. (Hans Rauscher, 29.5.2015)