Es gibt viele Beispiele dafür, dass die Politik der Mitgliedstaaten in der Union durch beherztes Handeln ihrer gemeinschaftlichen EU-Institutionen - also Kommission, Europaparlament, Europäischer Gerichtshof - verbessert wird. Denn rein nationalstaatliches Vorgehen ist oft etwas blind für das Andere. Die Anerkennung und Wahrung von Grundrechten gehört dazu, über die die Höchstrichter in Luxemburg und Straßburg am Ende walten; das Einhalten von Marktregeln, auch die Anerkennung von Qualifikationen von Menschen.

Gemeinsame Institutionen helfen den Staaten in der Regel, aus verbissenen Streitfällen herauszukommen oder die Diskriminierung einzelner Bürger zu beenden. Ganz besonders gilt das aber im jüngsten Vorschlag der EU-Kommission für eine bessere, auch gerechtere, weil solidarische Aufteilung von Flüchtlingen auf die EU-Staaten.

Wenn auch nur einigermaßen umgesetzt wird, was geplant ist (und wogegen sich, wie so oft, einzelne Staaten verbissen sträuben), dann wird es viele Sieger geben: ganze Staaten und viele Menschen. Bisher schoben die EU-Länder das Asylproblem nur hin und her, ignorierten, dass in der Nachbarschaft Millionen Kriegsflüchtlinge umherirren, die ungeordnet in Europa stranden, zu hohen Kosten, auch politisch. Am schlimmsten sind aber die Flüchtlinge dran. Die Kommission zeigt, wie man das unwürdige Gezerre ordnen kann - und zahlt sogar dafür. (Thomas Mayer, 27.5.2015)