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Deutschland will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen.

Foto: APA/Ralf Hirschberger

Telefon- und Internetdaten sollen zur Verbrechensbekämpfung in Deutschland künftig bis zu zehn Wochen aufbewahrt werden. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch in Berlin grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung.

Standortdaten für vier Wochen gespeichert

Die Telekommunikationsanbieter werden darin verpflichtet, Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufs zu speichern. Bei der Internetnutzung soll die IP-Adresse festgehalten werden. Unmittelbar nach Ablauf der zehn Wochen müssen die Daten gelöscht werden, ansonsten drohen den Providern Geldstrafen. Standortdaten, die beim Telefonieren per Handy erhoben werden, dürfen nur vier Wochen aufbewahrt werden.

Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt werden. Auch verbietet der Entwurf, die Inhalte der Kommunikation oder von angeklickten Internetseiten zu speichern.

Einigung nach jahrelangem Streit

Der Gesetzentwurf geht auf eine Einigung von Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) zurück. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit der politischen Lager. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte vor einem Jahr eine geplante EU-Regelung für nichtig erklärt. Da die EU-Kommission keinen neuen Vorschlag plant, hat sich die Regierung zu einem nationalen Alleingang entschieden.

Eine Verabschiedung im Bundestag ist noch für dieses Jahr geplant. Die Länder müssen im Bundesrat nicht zustimmen. (Reuters, 27.5.2015)