Bild nicht mehr verfügbar.

Die irische Bevölkerung hat mit großer Mehrheit für die Homo-Ehe gestimmt. In anderen europäischen Ländern wie Deutschland oder Österreich ist man noch nicht so weit.

Foto: EPA / Aidan Crawley

Ginge es nach SPD und Grünen, dann wäre die Sache einfach: Eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern würde die gleichen Rechte und Pflichten nach sich ziehen wie die klassische Verbindung zwischen Mann und Frau. Schließlich war es die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder, die 2001 die "Homo-Ehe" – korrekt das "Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft" – eingeführt hat.

Seither dürfen Männer und Männer sowie Frauen und Frauen "heiraten", sind also nicht nur erb- und steuerrechtlich in vielen Fällen Eheleuten beiderlei Geschlechts gleichgestellt. Aber eben noch nicht in allen. Der gravierendste Unterschied: In Deutschland ist homosexuellen Ehepaaren die Adoption nicht erlaubt.

54 Unterschiede entdeckt

Es gibt auch sonst einige Unterschiede – insgesamt 54 hat der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands gefunden. Bekommt eine verheiratete Frau ein Kind, so gilt rechtlich der Ehemann als Vater. Ist eine verpartnerte Lesbe schwanger, so ist nicht automatisch die Frau an ihrer Seite aus rechtlicher Sicht die zweite Mutter. Oder Paragraf 12 des "Sprengstoffgesetzes", der Folgendes besagt: Stirbt jemand, der die Erlaubnis hatte, in seinem Betrieb Sprengstoff herzustellen, dann kann die Ehefrau den Betrieb weiterführen. Der schwule oder lesbische Partner hat dieses Recht nicht.

"Oft sind es Kleinigkeiten, aber es geht um die Symbolik", sagt Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband Deutschlands. Dieser fordert seit Jahren die völlige Gleichstellung. Eine solche sei jedoch in der Koalition mit CDU/CSU "leider nur schwer realisierbar", bedauert der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD).

Kabinett berät 23 Änderungen

Auf seine Initiative hin berät das Kabinett am heutigen Mittwoch 23 Änderungen im Zivil- und Verfahrensrecht. So sollen künftig auch homosexuelle Paare die Möglichkeit haben, eine Bescheinigung zu beantragen, wenn sie außerhalb von Deutschland eine Partnerschaft begründen wollen. Eine solche ist in vielen Staaten erforderlich.

Angesichts des irischen Votums reicht das auch manchen in der Union nicht mehr, sie wollen die Gleichstellung. So erklärt Präsidiumsmitglied Jens Spahn: "Man sollte denken, was die katholischen Iren können, können wir auch."

Kanzlerin Angela Merkel aber zieht nicht mit. "Es mag ja etwas veraltet daherkommen, aber ich tue mich schwer damit", erklärte sie zuletzt im Herbst 2013. Bis heute hat sich ihre Meinung nicht geändert. Relevante Änderungen wurden der Politik in Deutschland in den vergangenen Jahren vom Verfassungsgericht diktiert. (Birgit Baumann aus Berlin, 27.5.2015)