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Das Rechtskommitee Lambda fordert die Öffnung der Ehe auch für Schwule und Lesben.

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Etwa 40 Ungleichbehandlungen zwischen der heterosexuellen Ehe und der eingetragenen Partnerschaft zählt das Rechtskomitee Lambda in Österreich. Einige davon verortet Lambda-Präsident Helmut Graupner als rein "symbolisch". Etwa dass Eintragungen nur vor der Bezirkshauptmannschaft und nicht wie bei Eheschließungen auf dem Standesamt stattfinden: "Ein besonders unromantischer Ort."

Schon vor über einem Jahr wollte die Regierung diese Diskriminierung aufheben. Geschehen ist nichts. "Wir fühlen uns verschaukelt", sagt Graupner. Der Rechtsanwalt sieht eine Gleichstellung aber nur durch eine Öffnung der Ehe für alle: "Wir wollen eine Ehe für alle, und die eingetragene Partnerschaft soll ebenso für heterosexuelle Paare möglich sein."

Grüne wollen Ehe für alle, ÖVP dagegen

Auch die Grünen wollen eine völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften. "Wir warten schon sehr lange darauf, dass die Diskriminierungen im Partnerschaftsgesetz aufgehoben werden", sagt Marco Schreuder, Bundesrat und Bundessprecher der Grünen Andersrum. Allerdings würden Ungleichbehandlungen alleine dadurch bleiben, dass "zwei verschiedene Schubladen" durch die unterschiedlichen Gesetze aufgemacht würden. "Dem kann einzig durch die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule entgegengewirkt werden", sagt Schreuder. Das irische Referendum hätte gezeigt, dass dort wo die Politik zögert, die Bevölkerung einspringen müsse.

"Wichtig ist, dass nicht gerechtfertigte Unterscheidungen zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe abgebaut werden", entgegnet Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), die sich in den letzten Wochen für ein "Leveling-Up" im Gleichbehandlungsgesetz ausgesprochen hat. Die Ehe solle aber weiterhin Mann und Frau vorbehalten sein: "Wenn Partnerschaft und Ehe in ihren Rechten und Pflichten fast ident sind, braucht es aus unserer Sicht keine Öffnung der Ehe." Karmasin gehe es um den Inhalt des Rechtsinstruments, nicht dessen Bezeichnung.

2294 Verpartnerungen

Seit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft 2010 wurden bis Ende 2014 insgesamt 2294 Partnerschaften in Österreich geschlossen. Die Diskriminierung homosexueller Partnerschaften endet aber nicht vor dem Beamten: "Ein Problem ist, dass eingetragene Partner keinen Familiennamen führen können", sagt Graupner. Das Partnerschaftsgesetz sieht vor, dass ein gemeinsamer Name nur als "Nachname" angenommen werden kann. Dies führe zu ungewollten "Outings", etwa bei einer neuen Arbeitsstelle, ebenso die Angabe des Familienstandes, wo nicht "verheiratet" angekreuzt werden kann.

In der Familienplanung gab es seit 2010 einige Erfolge: Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass Samenspenden für lesbische Paare möglich sein müssten, und hob das Adoptionsverbot für eingetragene Partner auf. "In Österreich müssen die Rechte von Homosexuellen vor Gericht erkämpft werden", sagt Graupner. Derzeit behandelt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde, dass eingetragene Partnerschaften nur für homosexuelle Paare offenstehen. Bis Ende Juni muss sich die Republik Österreich erklären. (Oona Kroisleitner, 26.5.2015)