Brüssel/Wien - Die EU-Kommission prüft offenbar die Einführung einer Mindestbesteuerung für Unternehmen. Die Brüsseler Behörde erwäge, europaweit eine gemeinsame Untergrenze für die Körperschaftsteuer vorzuschreiben, berichtete das Handelsblatt am Dienstag. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte, dass Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Mittwoch mit seinem Kollegium die künftige Unternehmensbesteuerung in der EU debattieren wird. Details nannte der Sprecher nicht.

Die Brüsseler Behörde hatte bereits im März Pläne vorgelegt, wie die Unternehmensbesteuerung in der EU künftig aussehen soll. Dazu will sie auch eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer schaffen. Eine konkretere Initiative will die EU-Kommission voraussichtlich am 17. Juni vorlegen.

Kein Eingriff in Steuersätze

Die Körperschaftsteuer ist von Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und GmbHs zu entrichten. "Deutschland und Frankreich verlangen einen Mindestschwellenwert. Darauf reagieren wir", zitierte das Handelsblatt Kommissionskreise in Brüssel. Eingriffe in die Steuersätze lehnen die meisten Mitgliedsländer ab. "Unter dem Eindruck der Luxleaks-Affäre hat nun aber offenbar ein Umdenken eingesetzt", hieß es in dem Zeitungsbericht. Vergangenes Jahr war bekanntgeworden, dass Luxemburg ausländische Unternehmen mit der Zusicherung von Steuervergünstigungen ins Land gelockt hatte. Das löste eine Diskussion über unfaire Besteuerungspraktiken aus.

Angesichts des Einstimmigkeitsprinzips in Steuerfragen gilt ein Vorstoß in Richtung Mindestkörperschaftsteuer als gewagt. Vor einem Monat äußerte sich der Generaldirektor für Steuerfragen der EU-Kommission, Heinz Zourek, bei einer vom Standard mitveranstalteten Diskussionsrunde skeptisch: Ein Drittel der Mitgliedsstaaten sei dagegen, ein weiteres unentschlossen, sagte er damals.

Souveränität geht vor

Grund dafür ist, dass die Mitgliedsstaaten überwiegend dagegen sind, ihre Souveränität in Steuerfragen zu delegieren. Das prägte auch die Frage der politischen Koordinierung in den letzten Jahrzehnten. Nach langwierigen Diskussionen über die Harmonisierung direkter Steuern kam es 2001 zu einem Strategiewechsel: Nicht die Steuersätze, sondern die Bemessungsgrundlage sollte harmonisiert werden. Unterschiedliche Praktiken beispielsweise für Abschreibungen oder Freibeträge haben sich bisher als Stolperstein erwiesen. Nun wird offenbar wieder der Steuertarif ins Visier genommen. (red, 26.5.2015)