Es bedurfte des wahlkämpfenden steirischen ÖVP-Politikers Hermann Schützenhöfer, um die Pläne für den schnellen Zugriff auf alle Bankkonten, auch die privaten, infrage zu stellen. Bekanntlich will Finanzminister Schelling die Einschau in Konten enorm erleichtern. Finanzbeamte - und Staatsanwälte - können nun bei "Bedenken" ohne lästige richterliche Genehmigung Kontostände und -bewegungen abfragen.

Schützenhöfer meint, dass das so nicht geht. In der Tat ist niemand für Steuerhinterziehung. Aber wenn der Staat mühelos in den letzten Winkel Einschau halten kann - wie ist das dann mit der Transparenz eines Hochsteuerstaates, der Milliarden mit Korruption, Fehlplanungen und Klientelismus für Interessengruppen verschwendet?

Was kriegen wir dafür, dass wir dieses Missmanagement finanzieren müssen?

Schützenhöfer meint, da "wird noch etwas geschehen müssen". Kenner der Bräuche meinen allerdings, man werde halt noch ein "Satzerl im Entwurf dazuschreiben", und das Steuer-Stalking werde im Großen und Ganzen so kommen wie geplant.

Allerdings müssen sich die bürgerliche Partei ÖVP und ihr Vorsitzender Reinhold Mitterlehner allmählich fragen, wie sehr man ganz normale Steuerzahler verärgern kann, die ohne den Schutz einer "pressure group" auskommen müssen.

Die Steuerreform hat nämlich noch ein paar nette Überraschungen für Teile der bürgerlichen Mittelschicht eingebaut. Zwar wurden Vermögens- und Erbschaftssteuer von der ÖVP abgewehrt, dafür stimmte man aber einer erhöhten Grunderwerbsteuer im Fall der Schenkung oder Erbschaft von Immobilien zu. Basis ist nicht mehr der Einheitswert, sondern der Verkehrswert. Macht bei mittleren Immobilien gleich einmal ein paar tausend Euro mehr aus.

Es folgte der Aufschrei der "Hoteliers" und anderer Mittelunternehmer, bei denen eine Immobilie (Hotel, Kleinbetrieb) den Großteil des Betriebsvermögens ausmacht. Bei Betriebsübergaben an die Kinder gibt es gleich ein "Startkapital" in Form von krass erhöhter Steuer. Also wird an Sonderregelungen für Betriebsübergaben gebastelt. Die Bauern haben sich schon eine Ausnahme gesichert. Bei ihnen bleibt es beim dreifachen Einheitswert als Steuerbasis.

Wer bleibt übrig? Leidlich wohlhabende Privatleute, die ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung weitergeben.

Und dann gibt es die Fälle, wo Eheleute Immobilien gemeinsam besitzen. Das wird im Erbfall getrennt besteuert, wodurch sich die Steuerbasis halbiert und meist ein niedrigerer Satz fällig wird. Aber da tritt schon Arbeiterkammerchef Werner Muhm auf den Plan, der Privateigentum offenbar als strafwürdig erachtet. Das gemeinsame Eigentum sei ein Steuerschlupfloch.

Es gibt noch etliche unklare Details in dem Entwurf. Aber am Bundesparteitag der ÖVP gab es einen Antrag: "Jede politische Entscheidung der ÖVP" müsse unter der Prämisse stehen, "Eigentum erwerben und auch behalten zu können". Früher hätte man gesagt: ein "No na"-Antrag. (Hans Rauscher, 22.5.2015)