Mit der Verfassungsklage der Opposition gegen die geschwärzten Akten eröffnet sich ein neues, dunkles Kapitel im U-Ausschuss zur Causa Hypo: Damit das Höchstgericht in dem Dauerstreit möglichst schnell ein Urteil fällen kann, haben sich Freiheitliche, Grüne, das Team Stronach und die Neos darauf verständigt, nur wenige unkenntlich gemachte Dokumente zu beanstanden – stellvertretend für unzählige, die dem Untersuchungsgremium bisher vorgelegt worden sind.

Aber allein aus dieser bescheidenen Auswahl geht schon hervor, dass Ministerien und Behörden die nunmehr geltenden Vertraulichkeitsregeln mitunter völlig willkürlich anwenden. Denn wie ist es anders zu erklären, dass etwa ein und dasselbe Protokoll der 89. Sitzung des Aufsichtsrats der Hypo vom Justizressort als "nicht öffentlich" eingestuft wurde, vom Finanzministerium jedoch als "vertraulich" – und dazu unterscheiden sich in dem zweifach vorliegenden Dokument auch noch Anzahl und Art der Schwärzungen.

Doch damit nicht genug: Da in diesem Fall nun Vergleichsversionen vorliegen, drängt sich auch noch der Verdacht auf, dass die abgedeckten Passagen sehr wohl den Untersuchungsgegenstand betreffen. Eine bezieht sich nämlich auf das Schlosshotel Velden, eine Causa, in der seit dem Jahr 2010 strafrechtlich ermittelt wird, weil das Schloss im Eigentum der Kärntner Desasterbank stand.

Doch angesichts des Gangs zum Verfassungsgerichtshof wirft die ÖVP der Opposition nun andauerndes "Theater" rund um die geschwärzten Akten vor, anstatt endlich den "blauen Skandal in Kärnten" aufklären zu wollen. Dabei ist es die Finanzministerpartei selbst, die bei der parlamentarischen Untersuchung für enorme Verdunkelungsgefahr sorgt. (Nina Weißensteiner, 21.5.2015)