Wien – Rund 360 Asylwerber sind im ersten Quartal 2015 gemäß dem EU-Dublin-Abkommen aus Österreich weggeschickt worden. Dies ist einer Anfragebeantwortung von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zu entnehmen. Umgekehrt wurden 95 Personen laut Dublin ins Land gebracht.

Die Grüne Abgeordnete Alev Korun hatte Details zu den Dublin-Verfahren angefragt und erfuhr von Mikl-Leitner, dass von Jänner bis März des Jahres insgesamt 3.528 sogenannte Konsultationsverfahren durchgeführt wurden. Im Gesamtjahr 2014 waren es 5.993 gewesen. In 361 Fällen wurden Überstellungen durchgeführt (Gesamtjahr 2014: 1.327). Für "Dublin-In", also die umgekehrte Richtung von einem Mitgliedsstaat nach Österreich waren die Zahlen geringer: 95 Personen wurden im ersten Quartal nach Österreich überstellt, es gab 770 Konsultationsverfahren.

Die Dublin-Verordnung regelt die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten für Asylwerber. Das Verfahren gehört demnach in jenes Land, wo der oder die Betreffende erstmalig registriert wurde. Die Dublin-Verfahren werden überwiegend in den Asyl-Erstaufnahmestellen durchgeführt. Die beiden großen Erstaufnahmestellen Ost (Traiskirchen) und West (Thalham) hatten zum Stichtag 1. März 71 bzw. 45 Mitarbeiter. In Traiskirchen hatten sich zuletzt über 1.800 Personen befunden, in Thalhalm rund 220, zusätzlich wurden 96 Schlafplätze in Zelten errichtet.

Korun erkundigte sich auch nach den Kosten der Schubhaft und nach Details der Schubhaft-Dauer in Österreich. Zu letzterer werden keine Statistiken geführt, beschied ihr die Innenministerin. Sie informierte die Abgeordnete aber, dass ein Tag Schubhaft in einem Polizeianhaltezentrum pro Person "zwischen 100 und 120 Euro" kostet. (APA, 21.5.2015)