Uhudler

Foto: Matthias Cremer

Eisenstadt/Güssing - Der "Uhudler", ein im Südburgenland reifender Direktträgerwein, der nach der derzeitigen Rechtslage nur mehr bis 2030 geerntet werden dürfte, soll nun sogar zum "immateriellen Weltkulturerbe" werden. Der erforderliche Antrag bei der Unesco wolle man bei der kommenden Beiratssitzung im September einbringen, erklärte Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung.

Man habe bereits erste Gespräche geführt. "Seitens der Verantwortlichen der Unesco in Wien wurde uns signalisiert, dass die Chancen dafür gut stehen", berichtete Bieler.

Das Ansuchen soll durch den Verein "Initiative Kellerviertel Heiligenbrunn" geschehen, da dieser mit der Materie inhaltlich intensiv befasst sei, erläuterte Landesrätin Verena Dunst (SPÖ). "Es geht darum, den Uhudler offiziell zu dem zu machen, was er für das Südburgenland längst ist - ein Kulturgut", so die Landesrätin.

Expertengremium

Alljährlich erhebe die Unesco einzigartige kulturelle Praktiken und handwerkliche Traditionen zum "immateriellen Kulturerbe", erläuterte Bieler. Die Vergabe erfolge nach vorgegebenen Kriterien durch ein von der Unesco-Kommission in Wien koordiniertes Expertengremium.

Bisher sei es bereits dreimal gelungen, burgenländische Handwerkstechniken und Traditionen in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen: 2010 war dies beim "Burgenländischen Indigio Handblaudruck" der Fall, 2011 folgten "Roman", die Sprache der Burgenländischen Rom sowie die "Ofen- und Kaminmaurer" um das Museum für Baukultur in Neutal.

Mit einer Aufnahme ins Nationale Verzeichnis mache die Unesco nachträglich etwas, was im Burgenland längst erfolgt sei: den Uhudler zu einem kulturelle Erbe einer Region zu erheben, erklärte Bieler. "Am Ende steht die Frage, ob die Europäische Union etwas verbieten kann, was von der Unesco als einzigartig und schützenswert deklarieren wird? Wir sind der Auffassung, dass sich die Europäische Union der Meinung der Unesco anschließen sollte", so Bieler und Dunst.

Befristung bis 2030

Abseits der Debatte um das Weltkulturerbe ist der Uhudler auch Thema im österreichischen Parlament. Der Grund: Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 gilt die Europäische Weinmarktordnung, die vier Uhudlersorten erlaubt. Diese Erlaubnis ist allerdings nur bis 2030 befristet. Im Nationalrat wurde nun ein Entschließungsantrag eingebracht, wonach sich die Bundesregierung in Brüssel für den Erhalt und die Zulassung von Uhudler-Rebflächen über die bedingte Zulassung hinweg einsetzen solle. (APA, red, 19.5.2015)