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Vor allem im Obst- und Weinbau gibt es viele Hilfskräfte, die nur unterhalb der Geringfügig- keitsgrenze verdienen

AP / Sven Kaestner

Wien - Geringfügig beschäftigt zu sein ist und war kein leichtes Brot. Man durfte nur 31,17 Euro pro Tag verdienen. Sobald man einen höher dotierten Job hatte - bei dem man beispielsweise 37 Euro pro Tag verdiente -, drohten diverse Nachzahlungen wie Arbeitnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung. Eine Durchrechnung auch nur über einen Monat war nicht möglich.

Mit dem neuen Meldepflicht- Änderungsgesetz, das kürzlich durch den Ministerrat ging und das ab 2017 gelten soll, wird dies nun aufgeweicht: Die Geringfügigkeitsgrenze wird auf monatlich umgestellt. Die derzeitige Monatsgrenze von 405,98 Euro darf zwar weiterhin nicht überschritten werden, wenn man den Hauptvorteil, keine Steuern zahlen zu müssen, nicht verlieren will. Aber wie die 405,98 Euro innerhalb eines Monats zustande kommen, ist egal. Theoretisch wäre dies also auch mit einem einzigen lukrativen Auftrag möglich.

Neue Grenzen

Die neuen Grenzen sind beispielsweise für Personen interessant, die eine vorzeitige Pension angetreten haben. Für diese galten bisher strenge Auflagen: Überstiegen die Einnahmen die Tagesgrenze, so verloren diese Personen die jeweilige Pension für den betreffenden Tag. Dasselbe gilt bei Beziehern von Arbeitslosengeld.

Logisch, dass der Österreichische Seniorenbund die Regelung als Entbürokratisierungsschritt feiert. Es sei dies eine "ganz dringende und wesentliche Erleichterung für Senioren".

Hilfskräfte

Auch die Landwirtschaftskammer begrüßt den Schritt, weil dadurch Hilfskräfte in der Landwirtschaft entlastet würden. Die Grenze sei nämlich für die Pensionisten ein Problem gewesen, die beispielsweise wenige Tage bei der Weinlese mithelfen wollten. In der Regel lag die Entlohnung da zwar unter der monatlichen, jedoch über der täglichen Geringfügigkeitsgrenze.

In der Arbeiterkammer ist man nicht so begeistert. Den sowieso ausufernden atypischen Beschäftigungsverhältnissen werde eine weitere Tür geöffnet, heißt es. Im Rahmen der Geringfügigkeit ist man nur unfallversichert. Die sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen dieser Maßnahme seien nur schwer abschätzbar.

245.800 Personen

Wie viele Personen in Österreich exakt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten, ist nicht recht bekannt, da es nur eine rechnerische Annäherung über die Arbeitszeit gibt. Laut Statistik Austria dürften es im vierten Quartal 2014 rund 245.800 Personen gewesen sein, die bis zu elf Stunden in der Woche gearbeitet haben, und zwar als Unselbstständige oder als Selbstständige.

Vorteile der Tagesabrechnung

Typische Beispiele für solche geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind, wenn ein Friseur eine Aushilfe benötigt, und zwar nur für die Samstage. Oder wenn ein Wirt eine Aushilfe für eine mehrtägige Veranstaltung braucht, die zu einem Monatswechsel stattfindet. In solchen Fällen war die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wesentlich praktischer als die monatliche, lautet ein Kritikpunkt aus Arbeitgebersicht. Wenn eine Beschäftigung mindestens einen Kalendermonat dauert oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist, muss das Entgelt auf den Monatsbetrag hochgerechnet werden. Das sei fehleranfälliger als eine Tagesabrechnung. (Johanna Ruzicka, 16.5.2015)