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Foto: AP/Francisco Seco

Wien – Das neue steirische Tanzschulgesetz, das den Schutz des "Gesellschaftstanzes" vorsieht, wirbelt die Tanzszene im Bundesland nach wie vor kräftig durch einander. Dass nur zertifizierte Tanzlehrer und Tanzschulen Gesellschaftstänze, Polonaisen und Balleröffnungen lehren und einstudieren dürfen, hat in der freien Tanzszene empörte Reaktionen ausgelöst.

Betroffen sind nicht nur kleine Tanzvereine und -clubs, sondern auch durchaus prominente Teilnehmer der TV-Show Dancing Stars, die für Tanz-Lehrstunden in der Steiermark auch schon abgestraft wurden, weil sie keine eigene, stei rische Tanzprüfung vorweisen konnten.

"Klare Regeln"

Helmut Nebel, Tanzschulbesitzer und Obmann des Verbandes steirischer Tanzlehrer, verteidigt das Vorgehen der Behörden. Es müsse eben "klare Regeln geben – auch für den Gesellschaftstanz".

Dass selbst prämierte und international auftretende Turniertänzer etwa aus dem Kreis der "Dancing Stars" in der Steiermark spezielle Qualifikationen vorweisen müssten, sei nichts Verwerf liches. "Da muss ich schon sagen, gleiches Recht für alle, auch Dancing Stars müssen halt die entsprechenden Prüfungen in der Steiermark nachmachen", sagt Nebel.

Grundsätzlich gehe es beim 2014 novellierten steirischen Tanzschulgesetz ja darum, dass bei den Gesellschaftstänzen und Balleröffnungen bestimmte "Qualitätskriterien" eingehalten werden müssten. Nebel: "Für die Polonaisen ist Österreich ja weltberühmt. Da muss die Qualität stimmen." Und eben auch beim Gesellschaftspaartanz. Genau das ist im Tanzschulgesetz geregelt, das per definitionem der "Wahrung und Pflege der steirischen Ballkultur unter Berücksichtigung von Traditionen und kulturellen Werten" und der "Förderung des Gesellschaftstanzes und Tanzunterrichtswesens" dienen soll.

Slowenische Angebote

Das Gesetz tangiert auch ausländische Tanzschulen. Wenn etwa slowenische Tanzschulen hier in der Steiermark im grenz nahen Regionen regelmäßig Kurse anbieten, müssen sie hier in der Wirtschaftskammer registriert sein und Kammerumlage bezahlen. Maturaklassen, die slowenische Tanzschulen für ihre Polonaisen engagieren wollen, könnten jedenfalls mit dem Gesetz in Konflikt kommen, da eben nur jene in der Wirtschaftskammer ausgewiesenen und gemäß dem Tanzschulgesetz vom Verband zertifizierten Tanzschullehrer für den Tanzunterricht befugt sind.

Davon kann auch Margot Derler ein Lied singen. Denn auch ihr oststeirischer Tanzsportklub "Swingdance" ist davon betroffen. "Wir sind ein Verein und verdienen nichts, und trotzdem werden wir schikaniert", sagt Derler, "wir müssen genau nachweisen, welche Tänze bei uns trainiert werden. Wenn ein renommierter Tänzer zu uns kommt, werden wir genau beobachtet. Swing, Boogie, Hip-Hop, karibische Tänze, das geht alles, aber wenn etwas in Richtung Gesellschaftstanz geht, wobei eh niemand genau weiß, was damit gemeint ist, kommt sofort ein Verweis von der Bezirkshauptmannschaft. Auch andere private Tanzzentren klagen."

Dabei gehe es ja ausschließlich um die Lust am Tanzen. Derler: "Die Tanzschulen glauben, wir nehmen ihnen was weg. Das Gesetz ist nur zum Schutz der Tanzschulen da." (Walter Müller, 15.5.2015)