Wien - Der Budgetdienst des Parlaments sieht bei der mittelfristigen Budgetplanung der Bundesregierung in Teilbereichen "nicht unerhebliche Risiken". Dies betreffe vor allem die Gegenfinanzierung der für Jänner 2016 geplanten Steuerreform, erklären die Experten des Hohen Hauses in ihrer nun vorliegenden Analyse des Finanzrahmens für die Jahre 2016 bis 2019.

In der Analyse des Budgetdienstes heißt es, die Steuerreform sei ein "zentrales Element" des Entwurfes zum Finanzrahmen, der im Plenum des Nationalrats ab 20. Mai noch abgesegnet werden muss.

Betrugsbekämpfung mit Fragezeichen

Dieses "zentrale Element" bereitet dem Budgetdienst offenbar Sorgen: "Bei der vorgesehenen Gegenfinanzierung bestehen insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung, deren Details noch nicht bekannt sind, nicht unerhebliche Risiken", schreiben die Experten in ihrer Analyse. Denn es könnten sich - "je nach Umsetzungsfortschritt der vorgesehenen Maßnahmen" - niedrigere Einzahlungen oder zeitliche Verzögerungen ergeben.

Zu den geplanten Gegenfinanzierungs-Maßnahmen auf der Ausgabenseite merkte der Budgetdienst an, die angekündigten Strukturreformen seien noch zu wenig konkret: "Insbesondere hinsichtlich der Einsparungen für die Bereiche Verwaltung und Förderungen fehlen (...) noch nähere Details."

Zinsen als "erhebliches Risiko"

Als ebenfalls "erhebliches Risiko für die Einhaltung des Finanzrahmens" wertet der Budgetdienst die Abhängigkeit der Finanzplanung vom Fortbestand des derzeit historisch niedrigen Zinsniveaus - und dies über die gesamte Planungsperiode hinweg. "Ein - derzeit nicht prognostizierter - Anstieg des Zinsniveaus um ein Prozent gegenüber den Annahmen würde (...) im ersten Jahr einen Mehraufwand von 250 bis 300 Millionen Euro bedeuten, der sich über längere Zeiträume entsprechend kumulieren kann", heißt es in der Analyse.

Auch eine "unerwartet negative budgetäre Entwicklung" und der damit verbundene Anstieg der Verschuldung würde den jährlichen Zinsaufwand erhöhen. Im Strategiebericht zum Finanzrahmen vermisst der Budgetdienst auch Angaben zu allfälligen Risikovorsorgen.

Positiv bewertet wird in der Analyse, dass die Budgetrisiken im Bankenbereich im vorliegenden Entwurf zum Finanzrahmen (wie schon bei der letzten Finanzplanung) erneut berücksichtigt wurden - und im heurigen Rahmen auch angepasst wurden. Dennoch seien Risiken aus anhängigen Prozessen und bestehenden Haftungen "weiterhin beträchtlich", so der Bericht des Budgetdienstes.

Bildungsreform gefordert

Auch im Bildungsbereich sieht der Budgetdienst Risiken für die im Finanzrahmen festgelegten Ausgabenüberschreitungen - nämlich dann, wenn kostendämpfende Reformen "nicht sehr rasch gesetzt werden". Auch im Asylbereich gebe es gewisse Risiken, nämlich im Falle eines Mehrbedarfs aus der Grundversorgung von Asylwerbern.

Und auch die hohen Rücklagenbestände (laut Budgetdienst zuletzt rund 18,4 Mrd. Euro) würden ein Risiko darstellen: Etwaige Rücklagenentnahmen sind in den Auszahlungsobergrenzen noch nicht enthalten und könnten diese überschreiten. Diese müssten aber finanziert werden und würden sich negativ auf die Budgetsalden auswirken. Derzeit sind von 2016 bis 2019 Rücklagenentnahmen (insbesondere für die Breitbandoffensive) von insgesamt 1,3 Mrd. Euro geplant. (APA, 14.5.2015)