Wien/Klagenfurt - Geschwärzte Unterlagen hat das Finanzministerium dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit seinem Antrag geschickt, über die geschwärzten Unterlagen für den Hypo-U-Ausschuss zu entscheiden. In diesem Fall war das Ministerium aber bereit, dem von ihm angerufenen Höchstgericht binnen einem Tag ungeschwärzte Dokumente zu liefern. Am Mittwoch starteten die Verfassungsrichter ihre Beratungen.

Das Finanzministerium hat sich an den VfGH gewandt, weil die Parlamentarier ihnen für den Hypo-U-Ausschuss übermittelte geschwärzte Unterlagen nicht akzeptieren wollten - und erwogen, den VfGH anzurufen. Dem zuvorkommend schickte das Ministerium dem VfGH am 6. Mai einen Antrag auf Klärung der Frage für vier konkrete Dokumente, versehen mit geschwärzten Beilagen.

Dies akzeptierten die Höchstrichter nicht: "Ein solcher Antrag, der geschwärzte Beilagen enthält, kommt für den VfGH jedoch von vornherein nicht in Betracht", hieß es in einer Aussendung. Dem Ministerium wurde eine Frist zur "Behebung des Mangels" gesetzt, und am 8. Mai brachte Finanzminister Hans-Jörg Schelling einen neuen Antrag mit ungeschwärzten Beilagen ein.

Der VfGH berät über die U-Ausschuss-Causa in außertourlichen Sitzungen. Die erste fand am Mittwoch statt, noch ohne Entscheidung. Eine weitere wird vor Beginn der nächsten regulären Session (die am 11. Juni startet) stattfinden. (APA, 13.5.2015)