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Die Anzeigen nach dem Tabakgesetz sinken.

Foto: Tobias Hase dpa/lby

Wien - Von 15.000 Anzeigen innerhalb von vier Jahren wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz sprach Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) heuer und argumentierte damit die Notwendigkeit eines strengeren Nichtraucherschutzes: "Die bestehende Regelung funktioniert nicht."

Nationalratsabgeordneter Roman Haider (FPÖ) nahm das zum Anlass, über eine parlamentarische Anfrage die genaue Zahl an Anzeigen ausheben zu lassen. In der Beantwortung schlüsselt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) die Anzeigen der vergangenen drei Jahre nach Bundesländern auf – in Summer ergibt das bundesweit 7.151 Anbringen seit 2012.

Dabei zeigt sich, dass deren Zahl in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken ist. 2012 wurden 2.898 Anzeigen erstattet, 2013 waren es 2.534 und 2014 schließlich nur mehr 1.719 Anzeigen. Während im etwa gleichen Verhältnis auch die Zahl der Berufungen zurückging, stieg jedoch die Zahl der eingestellten Verfahren von 615 (2012) auf 763 (2013) und 810 (2014). Für 2015 gibt es noch keine Zahlen.

Das derzeit gültige Tabakgesetz ist 2009 in Kraft getreten, es galt wegen der für Gastronomen grundsätzlich verpflichtenden Regelung zur Einrichtung von getrennten Raucher- und Nichtraucherräumen von Beginn an als umstritten. Vergangene Woche endete die Begutachtungsfrist für eine Nachfolgeregelung. (mcmt, 12.5.2015)