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94-prozentige Niederlage für die Hypo-Abbaugesellschaft Heta in München.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

München – Die erste Runde im Kampf München gegen Wien und Klagenfurt geht zugunsten der Bayern aus. Die Hypo-Abbaueinheit Heta muss die milliardenschweren Kreditforderungen der BayernLB begleichen, entschied das Landgericht München. Genauer gesagt: 2,6 Mrd. Euro sind zu zahlen, lediglich bei einem Frankenkredit über umgerechnet 300 Mio. Euro fühlte sich Richterin Gesa Lutz nicht zuständig. Die Österreicher blitzten mit dem Argument ab, es handle sich um in der Krise gewährte Darlehen und damit um Eigenkapitalersatz.

Das Gericht überraschte nicht nur mit der unerwartet raschen Entscheidung, sondern auch mit deren Reichweite: Für Lutz stehen auch die zusätzlich von Österreich eingebauten Sicherungsmaßnahmen – das Hypo-Sondergesetz und das Zahlungsmoratorium der Heta – einer Begleichung der Schulden nicht im Wege. Beide Maßnahmen werden auf die dem deutschen Recht unterliegenden Ansprüche "nicht anerkannt", heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Die Begründung ist starker Tobak für Finanzminister Hans Jörg Schelling, wird doch die von Österreich vorgebrachte europarechtliche Grundlage in Abrede gestellt.

Vereinfacht gesagt, kommt die Richterin zu dem Schluss, dass die Abwicklungsrichtlinie der EU für Kreditinstitute gilt, die Hypo aber seit Umwandlung in eine Abbaueinheit per 30. 10. 2014 keine Bank mehr sei. Das europäische Recht würde somit "den Eingriff in Rechte der Gläubiger einer ehemaligen Bank nicht rechtfertigen", heißt es in der Mitteilung. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen – die Heta hat noch am Freitag Berufung angekündigt –, könnte das teuer werden. Denn in den Prospekten der meisten Hypo-Anleihen wurden Anwendung deutschen Rechts und deutscher Gerichtsstand verankert.

Heta-Chef Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath und eine Schelling-Sprecherin erklärten unisono, dass der von der FMA angeordnete Zahlungsstopp eine Rückzahlung der Bayern-Kredite verhindere.

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf zwei Gutachten. Sachverständiger Peter Mülbert vertritt die Ansicht, dass für das Erkennen einer Krise der damalige Kenntnisstand der Hypo-Organe maßgeblich sei und nicht die objektive Verfassung des Instituts. Anders ausgedrückt: Den 2007 bei der Hypo eingestiegenen Bayern hätte die Kapitallücke der österreichischen Beteiligung bekannt gewesen sein müssen. Dieser Nachweis gelang der Heta nicht. Sie hat vor allem ehemalige bayerische Manager und Beamte geladen, die aber nach eigenen Angaben keine Hinweise für eine noch schlechtere Verfassung der Hypo Alpe Adria hatten.

Verbale Attacken

Nicht gerade positiv auf den Prozess ausgewirkt haben dürfte sich die konfrontative Prozessführung der Heta-Kanzlei Allen Overy, bei der Anwalt Daniel Busse nicht vor verbalen Attacken auf die Richterin zurückschreckte. In der Verhandlungsrunde Ende November warf er Gesa Lutz vor, sich "völlig verrannt" zu haben und nicht zu wissen, worum es gehe. Die Richterin rügte daraufhin die Wortwahl des Anwalts.

Der Heta Asset Resolution droht jetzt nicht nur die Rückzahlung der Kredite, sie ist überdies mit ihrer Widerklage über 4,8 Mrd. Euro abgeblitzt. Die höhere Summe ergibt sich, weil die Bad Bank auch bereits refundierte Kredite zurückhaben will. Aus Sicht der BayernLB "bricht das österreichische Kartenhaus in sich zusammen". Bayerns Finanzminister Markus Söder meinte in Richtung Österreich, es sei an der Zeit, die Schuld zu begleichen. (as, 9.5.2015)