In Österreich gilt das Amtsgeheimnis. Es degradiert die Bürger zu Bittstellern vor dem Amt - die in der Regel abgewiesen werden. Auskunft gibt es keine. Österreich zählt mit diesem restriktiven Umgang mit Informationen im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern. Ein unhaltbarer Zustand. Das hat mittlerweile auch die rot-schwarze Bundesregierung eingesehen, diverse Initiativen aus der Zivilbevölkerung haben ihr dabei geholfen.

Auf das Amtsgeheimnis soll jetzt die Informationsfreiheit folgen, ein entsprechendes Gesetz wird im Verfassungsausschuss des Parlaments verhandelt. Dem Gesetzesentwurf ist das Unwohlsein der Regierung, selbstverständliche Informationen den Bürgern zugänglich zu machen, anzumerken. Der Entwurf sieht weitgehende Ausnahmen vor, wann weiterhin die Auskunft verweigert werden darf. Und das ist entsprechend schwammig formuliert.

Den Behörden wird erst recht wieder ein breiter Spielraum aufgemacht, die Bürger abzuweisen - wenn etwa "die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit" dies erfordere oder "berechtigte Interessen eines Dritten" betroffen sind. Zudem soll Bund und Ländern das Recht eingeräumt werden, weitere Ausnahmen zu formulieren. Das ist so nicht tragbar. In einer demokratischen Gesellschaft muss es ein umfassendes Recht auf Transparenz, Auskunft und Information geben. Das können sich mündige Bürger von einer mündigen Regierung erwarten. (Michael Völker, 7.5.2015)