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Das Gericht in Auckland stockte Dotcoms monatliche Verfügung seines eigenen Vermögens kräftig auf.

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Mehrmals hat Kim Dotcom in jüngerer Vergangenheit bekundet, nahe dem Bankrott zu stehen. Denn im Rahmen der Ermittlungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße durch seinen ehemaligen Filehoster MegaUpload wurden seine auf 11,8 Millionen Neuseeland-Dollar geschätzten Vermögenswerte eingefroren und der Zugriff auf 20.000 Dollar pro Monat für ihn und seine Familie limitiert.

Ein Betrag, so beschwerte sich Dotcom im Februar vor Gericht, der für seine Auslagen nicht ausreichend sei. Mit Erfolg, wie Auckland Now berichtet.

Hohe Anwaltskosten

Insgesamt 170.000 Neuseeland-Dollar, derzeit rund 115.000 Euro, stehen dem umstrittenen Online-Unternehmer nun zur Verfügung. Schon vorher hatte er bereits Sonderzugriff erhalten, um angefallene Kosten für seine Rechtsvertretung zu decken. Trotzdem soll er seiner ehemaligen Anwaltskanzlei immer noch zwei Millionen Dollar Schulden. Seine laufenden Vertretungskosten schätzt er auf vier Millionen.

Fünf Angestellte für Haus und Kinder

Für seinen monatlichen Lebensunterhalt forderte er Zugriff auf rund 187.000 Dollar. Der Betrag wurde von der verantwortlichen Richterin allerdings reduziert. Mit dem Geld wollte Dotcom ursprünglich acht Angestellte bezahlen, die sich um sein Anwesen und seine fünf Kinder – zwei davon sind autistisch - kümmern sollten. Er muss sich aber nun mit fünf Arbeitskräften begnügen. Der Großteil des Geldes, 80.000 Dollar pro Monat, entfällt auf das Leasing für seine luxuriöse Villa, ehe der Vertrag im Februar 2016 endet. Dann wird die Summe voraussichtlich angepasst.

15.000 Dollar werden für die Gewährleistung seiner Sicherheit aufgewendet, was von der Richterin aufgrund der "ungewöhnlichen Umstände" Dotcoms genehmigt wurde. Weitere 15.000 entfallen auf tägliche Ausgaben wie Nahrungsmittel oder Treibstoff. Zu Dotcoms Familie zählen neben den Kindern auch noch seine Frau Mona, die allerdings getrennt von ihm lebt.

Abschiebung droht

Parallel zum laufenden Verfahren wegen Copyrightverstößen droht Dotcom die Abschiebung nach Deutschland oder Finnland. Hintergrund ist, dass er bei einem Antrag auf Aufenthalt in Neuseeland ein Verkehrsdelikt – er war mit 149 km/h durch eine 50 km/h-Zone gefahren – nicht aufgeführt hatte.

Die Frist für eine Stellungnahme seinerseits endete am 4. Mai, binnen eines Monats soll nun Immigrations-Minister Michael Woodhouse von der konservativen National Party über die Folgen entscheiden. (gpi, 05.05.2015)