Social Businesses als Organisationen, die soziale Ziele verfolgen und dabei Markterlöse erwirtschaften, werden auch in Österreich zunehmend bekannter. Nicht zuletzt sind sie auch seit einigen Jahren recht weit vorn auf der Agenda der Europäischen Kommission.

Dahinter stehen im Wesentlichen zwei Überlegungen: Einerseits sollen so sozial-inklusive Modelle des Wirtschaftens etabliert, andererseits sozial und ökologisch verträgliches Wirtschaftswachstum gefördert werden.

Ob Social Businesses dies leisten können, wird von entsprechenden förderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber auch vom Vorhandensein sozialen Investitionskapitals abhängen.

Das bei der Regierungsklausur in Krems beschlossene Gemeinnützigkeitspaket ist ein erster Schritt, um auch in Österreich einen Stiftungssektor zu etablieren, wie er in vielen anderen Ländern bereits existiert.

Politischer Kompromiss

Dieser Schritt kann als bedeutsam eingeschätzt werden, es werden aber wohl noch weitere folgen müssen, um die gemeinnützige Stiftungslandschaft auch hierzulande zum Erblühen zu bringen. So ist die Beschränkung der steuerlich begünstigten Kapitalausstattung auf bis zu zehn Prozent der Jahreseinkünfte und maximal 500.000 Euro für fünf Jahre zwar als politischer Kompromiss nachvollziehbar, könnte jedoch dazu führen, dass überwiegend kleinteilige Stiftungen gegründet werden.

Im Gegensatz zu international üblichen Stiftungsstrukturen werden unter diesen Voraussetzungen die Zuwendungen an Empfängerorganisationen angesichts der geringen Substanz und zugleich beträchtlicher Transaktionskosten bei Errichtung und Erhalt einer Stiftung anfänglich eher klein bleiben. Aber auch wenn die reine Mittelweitergabe für soziale Zwecke, die analog zu den ebenfalls international weitverbreiteten Förderstiftungen (Grant Making Foundations) nun auch für Österreich als Modell angedacht ist, so bleibt die Frage offen, inwieweit eine Beschränkung auf Empfängerorganisationen, die auf der Liste der spendenbegünstigten Organisationen stehen und damit bereits seit drei Jahren existieren müssen, sinnvoll ist.

Vor allem wenn man diese Stiftungen als Geber von sozialem Risikokapital und Förderer von sozialen Innovationen versteht. Es ist zu vermuten, dass die Überlegungen der Regierung und der Behörden der Idee folgen, dass man diese potenziellen Mittel lieber in etablierte Organisationen umleitet. Innovative Neugründungen im Sozialbereich hätten es damit aber schwer.

Nicht so simpel rechnen

Auch ist anzunehmen, dass eine großzügigere Auslegung der Gemeinnützigkeit und steuerlicher Begünstigungen für Stiftungen zwar kurzfristig mit einem Steuerentfall verbunden ist. Ein simples Gegenrechnen würde aber übersehen, dass Investitionen in Social Business und Sozialunternehmen auch mannigfaltige gesellschaftliche und ökonomische Wirkungen entfalten. Entsprechende Multiplikatoreffekte sind zu erwarten. So zeigt auch die Statistik Österreich, dass Investitionen z. B. in den Sozialbereich auch im Vergleich zu anderen Branchen hohe Multiplikatoren in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitnehmerentgelte oder in der Bruttowertschöpfung generieren.

Dass man die öffentliche Förderung von Sportveranstaltungen oder dem Tourismus regelmäßig mit Umwegrentabilitäten argumentiert, derartige Effekte im Sozialbereich aber nicht umfassend gesehen oder thematisiert werden, ist zumindest interessant.

Mit Leben füllen

Bleibt zu hoffen, dass das vorgestellte Gemeinnützigkeitspaket auch mit Leben erfüllt und in einigen Punkten weiterentwickelt wird, damit in den nächsten Jahren viele neue gemeinnützige Stiftungen entstehen und soziale Investitionen sprießen. Für die Zivilgesellschaft, Social Businesses und innovative Sozialunternehmen wäre das jedenfalls wünschenswert. (Reinhard Millner, DER STANDARD, 2./3.5.2015)