Ferdinand Piëch baut für den Fall seines Ablebens vor. Der 78-Jährige hat einige Änderungen in seinen Stiftungen verfügt. Die Rechte seiner Frau Ursula werden dadurch eingeschränkt.

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Wien - Seit Ferdinand Piëch den Machtkampf bei VW angezettelt und anscheinend den Kürzeren gezogen hat, wird über seine künftige Rolle beim größten Autobauer Europas gerätselt. Ähnlich wie beim Kalkül im Führungsstreit ist auch das Firmengeflecht des Prof. Dipl. Ing Dr. honoris causa gut verborgen. Eine große Bedeutung kommt dabei den 2007 gegründeten Stiftungen Ferdinand Karl Alpha und Ferdinand Karl Beta zu, wobei letztere über mehrere Zwischengesellschaften milliardenschwere VW-Anteile hält.

Aufmerksamkeit unter den Machthabern in Wolfsburg erweckt nun eine kürzlich vorgenommene Änderung der Stiftungserklärungen, die dem Standard vorliegen. Sie führen im Ergebnis zu einer Stärkung des Stiftungsvorstands, dem in beiden Einrichtungen Rechtsanwalt Hanns Hügel vorsitzt. Gewissermaßen zurückgedrängt werden die Begünstigten.

Vier Frauen

Ansprüche auf Zuwendungen aus der Gewinnmaschine Volkswagen über die diversen Holdings haben die zwölf Kinder aus vier Beziehungen mit der jetzigen Gattin Ursula, Corina Piëch, Marlene Porsche und Herma Hutter. Nach dem Ableben Piëchs bestellt erst seine Frau Ursula den Stiftungsbeirat, der bei vielen Entscheidungen mitreden darf. Nach ihrem Tod geht dieses Recht auf die "ehelichen und unehelichen Abkömmlinge" über.

Der Stiftungsbeirat kann dem Vorstand unter anderem Weisungen erteilen. Dieses Recht wurde mit der Änderung der Stiftungserklärung eingeschränkt. So kann der Beirat den Vorstand bei "Beschlussfassungen über die Leistung von Zahlungen auf bestehende Dividenden oder Darlehensverbindlichkeiten" künftig nicht mehr binden.

Abstriche für Ursula

Auch Ursula Piëch persönlich muss einige Abstriche machen. Nach den bisherigen Bestimmungen wurde ihr im Fall des Ablebens ihres Gatten zugestanden, die Stiftungserklärung und diverse Zusatzurkunden zu ändern. In einigen Punkten bedarf es dazu laut der jüngsten Ergänzung der Zustimmung einer Piëch-Gesellschaft, die den gleichen Sitz hat wie die Hügel-Kanzlei bpv in Mödling. Dieses Okay muss sie in Zukunft beispielsweise einholen, wenn die Gesamtzuwendungen der Stiftung erhöht werden sollen.

Strafe bei neuerlicher Heirat

Genauere Angaben lassen sich nicht machen, da wichtige Punkte in der geheimen Stiftungszusatzurkunde bzw. Begünstigten-Vereinbarung geregelt sind. Sämtliche Rechte von Ursula erlöschen übrigens im Falle der Scheidung bzw. der Wiederverheiratung nach dem Ableben Piëchs.

Wie relevant die am 5. Februar 2015 vom Auto-Tycoon verfassten Änderungen sind, darüber wollen mehrere befragte Experten nicht spekulieren. Abgesehen davon, dass Piëch von außen nicht erkennbare Ziele verfolgen könnte, wären auch notwendige Anpassungen an die Judikatur denkbar. Der Oberste Gerichtshof hat insbesondere den Einfluss der Begünstigten auf die Privatstiftungen zurückgedrängt.

Hoher Gewinn

Von Bedeutung sind die Vorkehrungen für den Nachlass jedenfalls für den Porsche-Piëch-Clan, der über eine gemeinsame Gesellschaft Porsche und VW beherrscht. Durchgerechnet kommt die Dynastie, deren Zweige über den Gesellschaftervertrag der Porsche Piëch Holding GmbH aneinandergekettet sind, auf mehr als 50 Prozent der VW-Stimmrechte. Der Konzern wird an der Börse mit 116 Milliarden Euro bewertet. Die Anteile stellen freilich bei weitem nicht das einzige Vermögen der Salzburger dar. So sind Ferdinand Piëch beispielsweise Anstalten in Liechtenstein und Gesellschaften in London zuzurechnen. Auch eine Dipl. Ing. Dr. h. c. Ferdinand Piech GmbH wird von ihm kontrolliert: Sie schrieb 2014 einen Bilanzgewinn von 52,3 Millionen Euro. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 29.4.2015)