Wien/Klagenfurt - Die zahlreichen geschwärzten Akten im Hypo-Untersuchungsausschuss dürften bald vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen. Eine Aussprache der Parlamentarier mit Vertretern von Finanzministerium und Fimbag Dienstagnachmittag hat nämlich keinen Frieden in die unterschiedlichen Rechtsansichten gebracht.

"Am Ende des Tages, glaube ich, muss das vom Verfassungsgerichtshof entschieden werden", erklärte SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer gegenüber Journalisten. Laut Verfahrensordnung muss der Ausschuss betreffend der strittigen Stellen aber zunächst eine Frist von 14 Tagen setzen, die Akten anders - also ohne Schwärzungen - vorzulegen. Krainer rechnet damit, dass der U-Ausschuss diese Nachforderung in seiner Sitzung am 6. Mai beschließt.

Bestehen auf Rechtsmeinung

Weil Fimbag und Finanzministerium auch nach der Aussprache im Hohen Haus auf ihrer Rechtsmeinung bestehen, ist davon auszugehen, dass sich das auch während dieser Frist nicht ändern wird. Das heißt, dass letztlich der VfGH in einem sogenannten Eilverfahren entscheiden muss, welche Schwärzungen zulässig sind und welche nicht. Der U-Ausschuss dürfte inzwischen weiterarbeiten.

Auch ÖVP-Fraktionsführerin Gabriele Tamandl glaubt, dass man rechtlich klären müsse, ob man aus Gründen des Bankgeheimnisses Dokumente unkenntlich machen darf oder nicht. Sie sprach sich ebenfalls dafür aus, als ersten Schritt nun die Frist zu setzen, die Akten lückenlos nachzuliefern. Das sieht auch FPÖ-Fraktionsführer Elmar Podgorschek so. Der Grüne Ausschuss-Frontmann Werner Kogler kann sich auch nach wie vor vorstellen, die für die Schwärzungen zuständigen Personen vor den Ausschuss zu laden.

Geht es nach Team Stronach-Mandatar Robert Lugar, hätte man das Höchstgericht sowieso schon längst anrufen sollen. Auch die NEOS wären da dabei, Abgeordneter Rainer Hable gab allerdings zu bedenken, dass der VfGH ob der Masse der umstrittenen Akten praktisch lahmgelegt würde. Man habe "gelernt, unter erschwerten Bedingungen zu arbeiten", meinte er. "Wir lassen uns durch diese Behinderung nicht abhalten." (APA, 28.4.2015)