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Schmiererei an der Mauer eines Moscheevereins in Telfs, Tirol: Rechtsextrem motivierte Straftat, islamophobes Delikt, oder doch Wiederbetätigung? Die Polizei muss sich entscheiden.

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Nachdem der Verfassungsschutz zugegeben hat, dass ihm bei der Statistik ein Patzer passiert war, stellt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner in einer Anfragebeantwortung an den grünen Justizsprecher Albert Steinhauser nun richtig: Im Jahr 2013 waren es nicht wie zuerst angegeben 371, sondern 530 rechtsextremistisch motivierte Tathandlungen. Der Unterschied ergebe sich daraus, dass mehrere Taten in Salzburg zusammengefasst gezählt worden seien, erklärt ein Ministeriumssprecher auf derStandard.at-Anfrage.

Anstieg bei Wiederbetätigung

Einen leichten Rückgang bei den rechtsextremistisch motivierten Taten weist die Statistik von 2013 auf 2014 aus. Das heißt aber nicht, dass Rechtsextremismus insgesamt zurückgedrängt wurde: Denn, so paradox das klingt, diese Zahlen umfassen zwar rechtsextreme Taten im Allgemeinen, nicht aber die nationalsozialistische Wiederbetätigung im eng definierten Sinn des Gesetzes. Taten nach dem Verbotsgesetz werden also extra gerechnet. Und diese sind im Vorjahr um ein Viertel angestiegen – von 529 Anzeigen im Jahr 2013 auf 663 Anzeigen im Jahr 2014.

Rasant in die Höhe geschnellt sind auch die Meldungen bei der NS-Wiederbetätigungs-Meldestelle im Innenministerium – von 940 Meldungen im Jahr 2012 auf 3.354 Meldungen im Jahr 2014. Vieles davon sei unbrauchbar, doch letztlich konnten 629 "tatrelevante Sachverhalte" herausgefiltert werden, heißt es in der Anfragebeantwortung.

Irreführende Zahlen

Auffällig ist, dass rassistisch motivierte Tathandlungen im Vorjahr stark zugenommen haben, sie sind von 61 auf 111 Taten gestiegen, das ist eine Zunahme um 80 Prozent. Antisemitisch motivierte Taten haben um 57 Prozent zugenommen. Insgesamt wurden 750 strafrechtlich relevante Tathandlungen gezählt, die minderheitenfeindlich oder rechtsextrem waren. Auch diese Zahlen können jedoch leicht in die Irre führen: Eine Tathandlung kann nämlich mehrere Delikte mit gesonderten Anzeigen enthalten. Mehrere Verhetzungen oder rassistische Schmierereien können in die Statistik als eine Tathandlung eingehen. So stehen den 750 gezählten einschlägigen Tathandlungen 1.201 Anzeigen im Jahr 2014 gegenüber. 2013 waren es 733 Tathandlungen (und nicht, wie ursprünglich angegeben, 574).

Im Fünfjahresvergleich zeigt sich, dass rechtsextrem, rassistisch und antisemitisch motivierte Taten stetig angestiegen sind, und zwar seit 2010 um 30 Prozent. Steinhauser spricht von einer "Fieberkurve" und fordert, dass Polizei und Justiz die Entwicklung "ernst nehmen" sollten.

Nie alles zugleich

Was aber ist überhaupt eine rassistisch oder rechtsextremistisch motivierte Tathandlung? Beamte des Verfassungsschutzes müssen sich entscheiden, welcher Kategorie sie eine extremistische Tat zuordnen. Ein "Ausländer raus" auf einer Moschee kann also nur entweder rassistisch oder islamophob oder rechtsextrem sein, aber nie alles zugleich. Daraus ergeben sich statistische Unschärfen – ob der zuständige Beamte diese oder jene Kategorie auswählt, liegt in seinem Ermessen. Bisweilen dürften die damit befassten Polizisten mit der Auswahl überfordert sein: Die Zahl jener Tathandlungen, die zwar einen politischen Hintergrund hatten, deren Motiv aber nicht klar zugeordnet werden konnte, nahm im Vorjahr um 123 Prozent zu, sie lag bei 207 Taten. (Maria Sterkl, derStandard.at, 28.4.2015)