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Nach dem 2. Weltkrieg wurde relativ rasch mit dem Wiederaufbau sowie mit dem großvolumigen Neubau von Wohnungen begonnen.

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Als die Sowjetarmee am 13. April 1945 die "Schlacht um Wien" für beendet erklärte, waren nach Erhebungen des Stadtbauamtes 46.862 Gebäude der Metropole - 41 Prozent des Gesamtbestands - beschädigt, 6214 davon so stark, dass an eine Sanierung nicht zu denken war. Nach Wohneinheiten betrachtet, war 1945 österreichweit etwa jede achte (von insgesamt zwei Millionen) total oder teilweise zerstört.

Bis der Wiederaufbau in Angriff genommen werden konnte, dauerte es ein paar Jahre. Es fehlte an allem; und SPÖ und ÖVP konnten sich zunächst auch nicht über die Rahmenbedingungen bezüglich der Mittelaufbringung einigen.

Im Juni 1948 wurde dann aber das "Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz" beschlossen. Ein Fonds nahm un- oder niedrigverzinste Darlehen mit Laufzeiten bis zu 100 Jahren vom sogenannten ERP-Fonds ("European Recovery Program", gespeist aus Mitteln des Marshallplans) auf. Damit konnten bis 1976 rund 200.000 Wohnungen errichtet werden, die Hälfte davon als Eigentumswohnungen. Grundlage dafür war das ebenfalls 1948 neu geschaffene Wohnungseigentumsgesetz. An den Fassaden vieler Häuser weisen noch heute Tafeln auf den Wiederaufbau mit öffentlichen Mitteln hin.

Gemeinden als Bauherren

Anfang der 1950er-Jahre entwickelte sich dann die im Wesentlichen noch heute existierende Wohnbauförderung: Ab 1952 hatten Steuerpflichtige Beiträge zur Förderung der Errichtung von Kleinwohnungshäusern an den "Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds" zu leisten. Mit diesen Geldern, die als langfristige niedrig verzinste Darlehen vergeben wurden und ebenso langfristig in den Topf zurückflossen, wurde der rasch expandierende Sektor der Gemeinnützigen beim Bau neuer Wohnhäuser unterstützt. Schon 1955 war der bisherige Höchststand von 362 gemeinnützigen Bauvereinigungen erreicht (heute sind es - nach zahlreichen Fusionen, wohlgemerkt - 189.) Diese errichteten bis 1967 rund 125.000 Wohnungen. Wichtige Träger des Wohnbaus waren damals aber auch die Gemeinden, allen voran Wien, wo der kommunale Wohnbau nach dem völligen Stillstand von 1934 bis 1945 wieder gehörig Fahrt aufnahm. Waren 1945 nur sieben Prozent des gesamten Wiener Wohnungsbestands Gemeindewohnungen, so ist es heute rund ein Viertel oder 220.000 Wohnungen.

1968 wurden mit dem Wohnbauförderungsgesetz die diversen Bundes- und Länderfonds vereinheitlicht, und die gesamte Vollziehung der Wohnbauförderung wurde den Ländern übertragen. Damals wurden auch erstmals Einkommensobergrenzen festgelegt.

Erbe für die Zukunft

Vom Erbe aus der Zeit nach 1945 zehrt Österreich heute einerseits, was den hohen Bestand an mietenregulierten Wohneinheiten betrifft. Die Gemeinnützigen verwalten heute 575.000 Mietwohnungen (und 253.000 Eigentumswohnungen). Bei aktuell rund 3,7 Millionen österreichischen Haushalten - davon mittlerweile 37 Prozent aus nur einer Person bestehend, Tendenz steigend - lebt etwa jeder Sechste in einer gemieteten Genossenschaftswohnung. Weitere 270.000 Wohnungen haben die Kommunen in ihrem Bestand.

Andererseits helfen die Erfahrungen aus der Wiederaufbauzeit heute bei der Bewältigung des starken Zuzugs in die Ballungsräume. Wiens "Smart" -Wohnbauprogramm etwa hat seine Vorläufer in den sehr kleinen "Duplex" -Wohnungen der 1950er-Jahre, die relativ leicht zu Normalwohnungen zusammengelegt werden konnten. Und auch Geld von internationalen Stellen - aktuell etwa der EIB - wird heute wieder für den Wohnbau abgeholt. (Martin Putschögl, DER STANDARD, 25.4.2015)