Darmstadt - Rund fünf Monate nach dem gewaltsamen Tod der Studentin Tugce hat am Freitag der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht Darmstadt begonnen. Sanel M. ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

Das Strafmaß ist offen, es hängt vor allem davon ab, ob im Falle einer Verurteilung Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Bei letzterem beträgt die Mindeststrafe drei Jahre Haft. Nach Jugendstrafrecht sind sechs Monate bis zehn Jahre möglich. Der 18-Jährige sitzt seit der Tatnacht Mitte November in Untersuchungshaft.

Urteil im Juni erwartet

Der Mann soll die 22-Jährige auf einem Parkplatz vor einem Fastfood-Lokal mit der flachen Hand so geschlagen haben, dass sie stürzte und ins Koma fiel, aus dem sie nicht mehr erwachte. Die Jugendkammer wollte am ersten von zehn Verhandlungstagen unter anderem zwei von etwa 60 Zeugen hören. Außerdem sollte sich der Vater des Opfers äußern können. Ein Urteil wird Mitte Juni erwartet.

Die Familie der getöteten Lehramtsstudentin aus Gelnhausen ist als Nebenkläger in dem Verfahren vertreten und besuchte auch den Prozessauftakt. Vor der Vorführung der Videos von Überwachungskameras am Tatort verließen die Eltern Tugces den Gerichtssaal. Ihr jüngerer Bruder sagte, der Tod seiner Schwester habe die Familie völlig aus der Bahn geworfen.

"Tut mir unendlich leid"

Der Angeklagte räumte die Gewaltanwendung am Freitag zu Prozessbeginn ein: "Ich habe in der Tatnacht der Tugce eine Ohrfeige gegeben, und sie ist dann umgefallen", sagte er und äußerte auch Bedauern: "Es tut mir unendlich leid, was ich getan habe. Ich habe niemals mit ihrem Tod gerechnet."

Der Anwalt der Familie zweifelte an der Aufrichtigkeit des Angeklagten. Der 18-Jährige habe sich nicht mit der Tat auseinandergesetzt. "Es waren floskelhafte Sätze." Oberstaatsanwalt Alexander Homm vertrat eine andere Auffassung: "Die Aussage war von Emotionen und erkennbarer Reue geprägt."

Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft bereits viermal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, darunter einmal wegen gefährlicher Körperverletzung. Er saß 2013 in Jugendarrest.

Einschränkungen für Journalisten

Eine Berichterstattung direkt aus dem Gerichtssaal war nicht möglich. Handys und Laptops durften nicht benutzt werden, längere Pausen waren untersagt. Wer den Saal verließ, musste damit rechnen, den Sitzplatz zu verlieren.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die Einschränkungen für Journalisten. "Das sind unerträgliche Zustände", erklärte Bundesvorsitzender Michael Konken in einer Aussendung. "Der Tod der Studentin Tugce hatte die gesamte deutsche Öffentlichkeit tief bewegt. Es geht nicht an, dass das Landgericht Darmstadt das Verfahren wie einen Geheimprozess führt."

Mädchen wären allein aus Situation herausgekommen

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernahm die Kammer am Nachmittag zwei Mädchen im Alter von 13 beziehungsweise 14 Jahren. Tugce soll ihnen vor dem tödlichen Schlag geholfen haben, als die beiden von dem Angeklagten und seinen Begleitern in der Damentoilette des Fast-Food-Lokals belästigt worden sein sollen. Oberstaatsanwalt Homm erklärte vor der Anhörung, die Mädchen hätten sich nicht bedroht gefühlt und zugetraut, allein aus der Situation herauszukommen. Nach den nicht-öffentlichen Aussagen beurteilten dies die Anwälte beider Seiten unterschiedlich.

Etwa 50 Freude von Tugce trafen sich in der Nähe des Gerichts zu einer Mahnwache. "Tugce, Du bist nicht vergessen", hieß es auf einem ihrer Plakate. (APA/red, derStandard.at, 24.4.2015)