Schwerer Rückschlag für die Staatsanwaltschaft Wien in der Causa Meinl/Dividende 2008. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die Anklage gegen Julius Meinl und weitere Beschuldigte zurückgewiesen, wie am Freitagabend bekannt wurde. Die Staatsanwaltschaft legt Meinl und Co Untreue rund um die Auszahlung einer Dividende für 2008 zur Last. Meinl hat daraufhin Einspruch gegen die Anklageschrift vom 31. Dezember des Vorjahres erhoben, das OLG sieht die Einsprüche als berechtigt an.

Zur Orientierung: Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Meinl Bank Anfang 2009 nach dem Ende der Beziehungen zur Meinl European Land (MEL) Anfang 2009, als die Bilanz 2008 erstellt wurde, trotz Kenntnis von Haftungsrisiken von mindestens 250 Mio. Euro ermöglicht hätten, dass Rückstellungen für Prozesskosten von nur zehn Mio. Euro gebildet wurden. Nur so sei die Ausweisung eines Bilanzgewinns von 225 Mio. Euro möglich gewesen; 211 Mio. davon wurden an den 99,99-Prozent-Eigner der Meinl Bank AG ausgeschüttet.

Laut Ansicht des OLG Wien ist aber noch nicht "ausreichend wahrscheinlich" (und das müsste es für eine Anklage sein), dass Anfang 2009 der Rückstellungsbedarf in der von der Staatsanwaltschaft genannten Höhe wirklich gegeben war. Zudem habe sich ein neuer Zeuge gefunden: Der Anwalt, der die Meinl Bank damals beraten hat, sei nun bereit, zum Thema auszusagen.

All das muss die Staatsanwaltschaft Wien nun erheben und ermitteln, erst danach kann die Behörde erneut über eine etwaige Anklage (oder Verfahrenseinstellung) entscheiden. Das Ermittlungsverfahren ist somit wieder eröffnet – bei der Meinl Bank ist man entsprechend erfreut. Sie sieht sich laut einer Aussendung von Freitagabend "in ihrer Position bestätigt", dass die Dividende 2008 rechtmäßigerweise ausbezahlt wurde.

In der Justiz hat die Anklage in der Dividendencausa bereits für viel Aufheben gesorgt. Eingebunden war der Weisenrat, da der Chef der Strafsektion, Christian Pilnacek, gegen die Anklageerhebung wegen Untreue gewesen war. (Renate Graber, derStandard.at, 17.4.2015)