Linz - Einige Udo-Jürgens-Fans haben nach dem Tod des Künstlers für bereits erworbene Konzertkarten nur einen Teil des bezahlten Geldes zurückbekommen und blieben auf bis zu 75 Euro Vermittlungsgebühr sitzen. Nun erhielten sie auch diese erstattet, wie die Arbeiterkammer OÖ berichtete. Konsumentenschützer warnen vor intransparenten Preisangaben beim Online-Kauf von Tickets.

Manche Internet-Anbieter seien darauf spezialisiert, Karten für ausverkaufte Veranstaltungen von anderen Kartenbüros oder Privatpersonen zu erwerben und anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen, erklärte der Leiter der AK-Konsumenteninformation, Georg Rathwallner, am Donnerstag in einer Aussendung. Der Kunde erfahre nur den Gesamtpreis und nicht, welcher Anteil auf das Ticket und welcher auf die Vermittlungsgebühr entfällt. Letztere könne bis zu 75 Euro pro Karte ausmachen und den Ticketpreis auch übersteigen. Bei einer Betroffenen sei die Preisangabe auf dem Billett sogar durch einen Aufkleber verdeckt gewesen.

"Wenn Vermittlungsgebühren verrechnet werden, muss das vor dem Kauf dem Konsumenten mitgeteilt werden", betonte Rathwallner. "Die beiden betroffenen Onlineanbieter haben nun unsere Rechtsansicht akzeptiert und den betroffenen Konsumenten die Vermittlungsgebühr zurückgezahlt." Sie haben laut AK auch zugesichert, künftig korrekt über die Höhe der Vermittlungsgebühr zu informieren. (APA, 16.4.2015)