Wien/Atzenbrugg - Jene Eltern, die sich über das Singen von religiösen Liedern zur Erstkommunionsvorbereitung im "normalen" Unterricht an einer Volksschule beschwert hatten, sind vor dem Verwaltungsgerichtshof abgeblitzt. Das bestätigte das Höchstgericht am Donnerstag. Zuvor hatten bereits das Bundesverwaltungsgericht und der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde abgelehnt.

In der Volksschule im Bezirk Tulln in Niederösterreich fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren - trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde - zunächst beim Landesschulrat und auch später beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Letzteres hatte die Beschwerde "mangels eines zulässigen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückgewiesen". Die Verfassungsrichter lehnten die Behandlung der Beschwerde ab, da von ihr "die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist".

Initiative spricht von Justizskandal

Auch der Verwaltungsgerichtshof lehnte nun die Beschwerde gegen die "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" mit der Begründung ab, dass keine Rechtsfragen aufgeworfen würden, denen im Sinne des Artikels 133 Absatz 4 Bundesverfassungsgesetz grundsätzliche Bedeutung zukomme.

Die "Initiative Religion ist Privatsache" empörte sich via Aussendung über den "Justizskandal". "Auch dieser Fall veranschaulicht eindrucksvoll, dass in Österreich Religion gegenüber dem Rechtsstaat den Vorrang hat, und erst recht, wenn Interessen der katholischen Kirche betroffen sind", meint Vorsitzender Eytan Reif. Die Beschwerdeführer wollen nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. (APA, 16.5.2014)