Die deutsche Bundesregierung plant die Wiedereinführung der umstrittenen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat. Am Mittwoch haben sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) darauf geeinigt, Kommunikationsdaten für zehn Wochen lang zu speichern.

Wie in Österreich können diese Daten derzeit in Deutschland ohne Anlass nicht aufgehoben werden. Dem steht nicht nur ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), sondern auch Entscheidungen der nationalen Verfassungsgerichte entgegen. Zuvor hatten Daten sechs Monate gespeichert werden können.

So lange will Berlin die Telefon- und Internetdaten nicht mehr aufheben, sondern die Speicherung auf zehn Wochen beschränken. Telekommunikationsanbieter werden verpflichtet, Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs sowie bei Internetnutzung die IP-Adressen für die Dauer von zehn Wochen zu speichern. Nicht gespeichert werden darf der Inhalt der Kommunikation. Das gilt auch für aufgerufene Internetseiten und Daten von E-Mail-Diensten.

"Der gesamte E-Mail-Bereich ist komplett von der Speicherung ausgenommen", versichert Maas. Es wird auch nicht erlaubt sein, Bewegungsprofile zu erstellen. Nur Sicherheitsbehörden dürfen die Daten abrufen, wenn der Verdacht einer schweren Straftat vorliegt und ein Richter den Abruf genehmigt hat. Zudem muss der Betroffene informiert werden.

Maas und de Maizière sind überzeugt, dass der Gesetzesentwurf diesmal einer höchstrichterlichen Prüfung standhält. Der Justizminister versteht die Auflage des EuGH so, dass nur eine anlasslose Speicherung "aller Telekommunikationsdaten" unzulässig sei. Da IP-Adressen von E-Mails komplett ausgenommen seien, wäre man auf der sicheren Seite.

Machtwort vom SPD-Chef

Vor einigen Monaten hatte sich Maas noch vehement gegen jegliche Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Doch nach den Terroranschlägen von Paris und Kopenhagen hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel ein Machtwort gesprochen und ihn dazu verdonnert einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

De Maizière, der auf die Speicherung gedrängt hatte, sieht einen "guten und klugen Kompromiss". Die Regelungen zielten dabei auf Terrorismus und kriminelle Vereinigungen. Er räumte allerdings ein, dass Straftaten oder Anschläge auch mit der Vorratsdatenspeicherung nicht immer zu verhindern seien. Aber sie könne dafür sorgen, dass die Täter "hinter Schloss und Riegel" kommen. (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD, 16.4.2015)