In Deutschland sind jene Personen, die auf den Zeugenlisten für parlamentarische Untersuchungsausschüsse stehen, kein Geheimnis. Grundsätzlich verständigt sich der Ausschuss zunächst einmal, wer überhaupt vorgeladen wird. Dabei hat sich die Opposition nicht bloß den Wünschen der Koalitionsparteien zu unterwerfen. Es gibt ein sogenanntes "Reißverschlussprinzip": Von jeder Seite werden Zeugen der Reihe nach einvernommen.

Wer an welchem Tag Rede und Antwort stehen muss, ist auf einer Liste vermerkt, die auch im Internet veröffentlicht wird. In den allermeisten Fällen ist dann der volle Name zu lesen. "Das Untersuchungsausschussgesetz lehnt sich eng an die Gerichtsbarkeit in Deutschland an", erklärt der Jurist Christian Busold, der für den grünen Parlamentarier Hans-Christian Ströbele tätig ist.

Und im Gericht - egal, ob es sich um straf- oder zivilrechtliche Prozesse handelt - sind die vollen Namen der Zeugen auch auf öffentlichen Aushängen vermerkt.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Treten Mitglieder von Sicherheitsbehörden vor den U-Ausschuss, dann wird manchmal nicht ihr Name genannt, sondern stattdessen nur ihr Kürzel oder die Funktion, die sie in der Behörde ausüben. Dies geschieht, um Geheimhaltungsinteressen gerecht zu werden und die Tätigkeit der Betroffenen nicht zu behindern.

Zeugen sind übrigens verpflichtet, auf Ladung des Untersuchungsausschusses hin zu erscheinen, sie können einen Rechtsbeistand mitbringen. Bleiben sie fern, so kann der Untersuchungsausschuss ihnen die durch ihr Ausbleiben verursachten Kosten auferlegen, gegen sie ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro festsetzen und ihre zwangsweise Vorführung anordnen. (bau, DER STANDARD, 15.4.2015)