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Grafik: apa

Wien – Österreich liegt bei der Abgabenlast auf Arbeit weiter im Spitzenfeld der OECD. Die Industrieländer-Organisation hat am Dienstag ihre aktuelle Studie zum Lohnsteuersystem ihrer Mitgliedsländer vorgelegt. Österreich liegt im Ranking der 34 Länder mit 49,4 Prozent Abgabenlast demnach auf Platz zwei hinter Belgien (55,6 Prozent) (Werte für alleinstehende Durchschnittsverdiener).

Laut der Studie wies der Anteil von Steuern und Abgaben an den Gesamtarbeitskosten – der sogenannte "Steuerkeil" – im Jahr 2014 in Österreich eine Steigerung von 0,17 Prozentpunkten auf. Für einen unverheirateten Angestellten ohne Kinder lag der Steuerkeil damit bei 49,4 Prozent. Im OECD-Schnitt lag dieser Wert bei 36,0 Prozent (ein Plus von 0,1 Prozentpunkten).

Belastungen auch bei Familien

Damit verzeichnete Österreich im deutschsprachigen OECD-Raum die größte Änderung: In Deutschland (Rang drei im Ranking) blieb der Wert mit 49,3 Prozent (+0,09 Prozentpunkte gegenüber 2013) im Vergleich zum Vorjahr stabil. Und auch in der Schweiz änderte sich wenig: Mit 22,2 Prozent der Gesamtarbeitskosten stieg die Last nur um 0,1 Prozentpunkte.

Bei Familien liegt die Abgabenbelastung (wegen der höheren Sozialtransfers) zwar deutlich unter jener der Singles, im internationalen Vergleich aber trotzdem im Spitzenfeld: Ein Ehepaar mit zwei Kindern wurde 2014 im Schnitt mit 38,8 Prozent belastet, das bedeutet Platz sechs im Ranking. Der OECD-Schnitt lag hier bei 26,9 Prozent.

Insgesamt hat sich die Steuer- und Abgabenlast im vergangenen Jahr in 23 von 34 OECD-Ländern erhöht. In neun Ländern ging sie nach unten und in einem Land blieb sie gleich. Am massivsten fielen die Steigerungen in Irland, Finnland und den Niederlanden aus, den größten Rückgang verzeichnete Griechenland.

"Steuerkeil" im Steigen

Seit 2011 ist der "Steuerkeil" im OECD-Schnitt im Steigen. Bis 2010 hingegen waren Steuer- und Abgabenlasten im OECD-Raum in der Regel zurückgegangen. Laut OECD ist dies aber in den meisten Fällen nicht auf Steuererhöhungen zurückzuführen. In den meisten Ländern war die sogenannte kalte Progression Grund für diesen Effekt: Die Gehälter wuchsen schneller als Freibeträge oder Steuergutschriften, sodass ein größerer Anteil der Einkommen steuerpflichtig wurde.

Die Steuer- und Sozialabgabenlast auf die Arbeitskosten berechnet sich aus der Einkommensteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Bartransfers wie etwa das Kindergeld werden abgezogen. Pauschale Abzüge von der Steuer für Werbungskosten oder Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls berücksichtigt. Nicht enthalten sind positive oder negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (Kapital, selbstständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung etc.). (APA, 14.4.2015)