Bregenz - Das Gutheißen einiger Zeilen aus Adolf Hitlers "Mein Kampf" könnte für den Vorarlberger Pfarrer Eberhard Amann ein gerichtliches Nachspiel haben. Laut eines Berichts der "Vorarlberger Nachrichten" (Freitag-Ausgabe) wurde er bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Wiederbetätigung angezeigt. Amann selbst dachte nicht, dass die Wiedergabe des einen Satzes "Ärgernis erregen würde".

Der 85-jährige Amann - ein unbedingter Befürworter der priesterlichen Ehelosigkeit - ließ im aktuellen Pfarrblatt der Montafoner Gemeinde St. Gallenkirich folgende Passage abdrucken: "In 'Mein Kampf' nimmt Hitler den Cölibat zum Vorbild. Er heirate nicht, weil er wie die Priester für ihre Pfarrgemeinde so auch er ganz nur für das deutsche Volk da sein will!"

Hitlers Haltung zum Zölibat

Dies sei ein Beitrag anlässlich seines 40-jährigen Priesterjubiläums gewesen, der demnach schon 20 Jahre alt und damals "unbeanstandet" veröffentlicht worden sei, rechtfertigte Amann sich mittlerweile in einem Leserbrief, und: "Die Neuauflage angesichts meines bevorstehenden diamantenen Priesterjubiläums war überflüssig". "Mein Kampf" habe ihn entsetzt, die positive Haltung Hitlers zum Zölibat sei der einzig positive Satz gewesen, den er in dem Buch gefunden habe, so Amann gegenüber den "VN".

Für Uwe Sailer von "Heimat ohne Hass", einer Initiative gegen Rechtsextremismus, sind Amanns Aussagen hingegen "hart an der Grenze zum Verbotsgesetz, wenn sie es nicht sogar überschreiten". Er habe Amann deshalb bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch anzeigt, sagte Sailer. Die Staatsanwaltschaft war für die APA am Freitag zur Einholung einer Stellungnahme nicht erreichbar.

Die Diözese Feldkirch, die Arbeitgeberin des Geistlichen, betrachtet Amanns Berufung auf Hitlers Schrift als grobe Verfehlung und will das Gespräch suchen. Der 85-Jährige seinerseits sieht dafür keine Notwendigkeit: "Ich habe meinen Standpunkt schon per E-Mail kundgetan". Außerdem sei er selbstständig, für sich selbst verantwortlich und lasse sich nicht gern bevormunden. (APA, 10.4.2015)