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Kanzler Werner Faymann wehrt sich gegen TTIP.

Reuters/Bader

Wien - Bundeskanzler Werner Faymann bekräftigt seinen Widerstand gegen das Freihandelsabkommen TTIP. Faymann lehnt insbesondere die geplanten Sondergerichte ab: "Wir brauchen weder Sonderrechte, noch Sondergerichte für Großkonzerne. Ich gehe davon aus, dass es bei Verträgen zwischen entwickelten Rechtsstaaten keine privaten Schiedsgerichte braucht, die nur Großkonzernen Vorteile verschaffen."

Faymann beruft sich jetzt auch auf Studie der Osgoode Hall Law School in Ontario, der zufolge 64 Prozent aller Entschädigungen bisher an Unternehmen mit mehr als 10 Milliarden Dollar Jahresumsatz gegangen seien. 29 Prozent seien an Unternehmen mit einem Umsatz zwischen einer und zehn Milliarden Dollar, sieben Prozent an Unternehmen mit unter einer Milliarde Umsatz gegangen.

Kritiker der Schiedsverfahren bemängeln, dass die Sonderklagsrechte für die Wirtschaft nur den Interessen großer Konzerne dienten. Laut der kanadischen Studie sind jedenfalls die großen Konzerne die eigentlichen Gewinner.

Konzerne klagen

Als negatives Beispiel wird derzeit etwa El Salvador angeführt. Dem Staat droht eine Strafe von 300 Millionen Dollar, weil das Land eine Lizenz für eine Goldmine widerrufen hat. Begründung war, dass das Projekt das Trinkwasser für 60 Prozent der Bevölkerung gefährde. Der kanadisch-australische Rohstoffkonzern Pacific Rim klagt, er nutzt allerdings nicht nationale Gerichte, sondern bemüht ein privates Schiedsgericht in Washington. Grundlage dafür ist ein Freihandelsabkommen mit Investorenschutzregeln, wie diese auch bei dem europäisch-amerikanischem TTIP-Vertrag vorgesehen sind. Es gibt auch andere Beispiele: Ecuador musste 1,8 Milliarden Dollar an Occidental Petroleum wegen der Kündigung von Förderverträgen zahlen. Aktuell fordert der schwedische Energiekonzern Vattenfall aufgrund des von Deutschland angekündigten Atomenergieausstiegs 4,7 Milliarden Euro.

Faymann führt auch ins Treffen, dass die durchschnittlichen Verfahrenskosten laut OECD bei mehr als acht Millionen Dollar lägen. Verfahrenskosten müssen sich die Kontrahenten teilen, egal wie es ausgeht.

Die Sondergerichtsbarkeitsklauseln seien zwischen entwickelten Rechtssystemen nicht notwendig, argumentiert Faymann. Seine Ablehnung habe er bereits beim EU-Gipfel im März deponiert. "Mithilfe dieser Sondergerichtsbarkeitsklausel werden soziale und kulturelle Standards, Umweltschutz- und Konsumentenschutzstandards ausgehebelt". Daher werde er nicht müde, die Nachteile von ISDS-Klauseln zu kommunizieren. Die ISDS-Verfahren seien so gestaltet, dass sie für kleinere Unternehmen nicht zugänglich sind. "In Dreiviertel aller Verfahren haben sich bisher Konzerne durchgesetzt oder einen Vergleich erzielt." (völ, DER STANDARD, 10.4.2015)