Wien - Ein Massenphänomen sind sie in Österreich nicht – Menschen, die auch nach der Pensionierung noch arbeiten. Laut einer Sonderauswertung des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger bezogen Mitte 2013 gut 66.000 erwerbstätige Personen gleichzeitig auch eine Pension. 27.000 davon befanden sich bereits in Alterspension, waren also älter als 60 (bei den Frauen) beziehungsweise 65 (bei den Männern).

Derzeit können Alterspensionisten unbeschränkt dazuverdienen. Wie der STANDARD aus Regierungskreisen erfuhr, gibt es nun aber Überlegungen, das zu ändern. Auf Expertenebene werden Anrechenmodelle diskutiert. Konkret hieße das: Die Pension würde sinken, wenn das Erwerbseinkommen über einem bestimmten Betrag liegt.

Hohe staatliche Zuschüsse

Der Staat würde sich dadurch Geld ersparen, wobei es keineswegs um gigantische Summen geht. Je nach Modell ist von einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr die Rede. Die Befürworter hielten den Eingriff angesichts der knappen Kassen für vertretbar. Schließlich schießt der Bund jährlich rund elf Milliarden Euro für die ASVG-Pensionisten und weitere vier Milliarden für die Beamtenpensionen zu. Beschlossen ist der Eingriff aber noch keineswegs.

Widerstand der Seniorenvertreter ist jedenfalls programmiert. Ihre Vorstellungen gehen in eine ganz andere Richtung – sie fordern den Wegfall der Zuverdienstgrenzen auch für Frühpensionisten. Auch in Wirtschaftskammerkreisen werden die Überlegungen kritisch gesehen, sie werden als leistungsfeindlich bewertet.

Selbstständige besonders betroffen

Die Klientel der WKO wäre auch am stärksten betroffen. 18.000 der erwähnten 27.000 arbeitenden Alterspensionisten sind nämlich Selbstständige. Da sich ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner bereits mit der Steuerreform (Stichwort Registrierkassen und höhere Mehrwertsteuer für Touristiker) massiven Unmut bei den Unternehmern eingehandelt hat, gilt die Zustimmung der Schwarzen als nicht sehr wahrscheinlich.

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Rund 18.000 Selbstständige verdienen während der Pension etwas dazu.
Foto: epa/FEDERICO GAMBARINI

Sinnvoll sei eine Reform der Zuverdienstmöglichkeiten jedenfalls nur dann, wenn man einheitliche Regeln für alle Gruppen schaffe, heißt es aus Verhandlerkreisen. Wie berichtet haben Rot und Schwarz auch Begünstigungen von öffentlich Bediensteten im Visier. Sie können auch in der Frühpension uneingeschränkt dazuverdienen.

Für ASVG-Versicherte, die vor dem 65. Geburtstag in Pension gehen, gibt es schon jetzt strenge Grenzen.

  • Frühpension: Bei der Korridorpension (ab 62 möglich) oder der alten "Hacklerregelung" darf man nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 405,98 Euro) dazuverdienen. Liegt man nur einen Euro darüber, wird die Pension für das jeweilige Monat komplett gestrichen.
  • Invalidität: Ist man aus gesundheitlichen Gründen in Pension, gelten wieder andere Bestimmungen. Machen Einkommen und Pension in Summe nicht mehr als 1.154,06 Euro brutto im Monat aus, gibt es keine Kürzung. Zwischen 1.154,06 und 1.731,15 Euro wird der Anteil, der die Grenze übersteigt, um 30 Prozent vermindert. Der Teil zwischen 1.731,15 und 2.308,11 Euro wird um 40 Prozent gekürzt und alle Einkünfte über 2.308,11 Euro werden um 50 Prozent vermindert.
  • Witwenpension: Bei Witwen- und Witwerpensionen gibt es nur dann eine Kürzung, wenn Einkommen und Pension zusammen über 8.460 Euro liegen. Hier ist aber an keine Änderung gedacht. (Günther Oswald, DER STANDARD, 9.4.2015)