Eisenstadt - Im Burgenland werden derzeit neue Förderrichtlinien für die heimische Wirtschaft erarbeitet. Künftig soll es mehr Fördergelder für Unternehmen geben, die Lehrlinge und ältere Arbeitnehmer (45plus) beschäftigen, teilten Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) und WiBAG-Vorstandsdirektor Günter Perner am Mittwoch mit. Das Bonus-Malus-System könne bis zum Sommer in Kraft treten, so Niessl.

"Der Bund hat ja in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, dass es ein Bonus-Malus-System geben soll. Nämlich, dass Betriebe, die ältere Arbeitnehmer beschäftigen, entsprechend unterstützt und gefördert werden und dass andere Betriebe, die das nicht tun, auch einen Malus bekommen. Und genau in diese Richtung wird die WiBAG gehen", erläuterte der Landeshauptmann bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt.

Konkret soll es eine um etwa zwei Prozent höhere Förderung pro Lehrling bzw. pro älterem Arbeitnehmer geben. "Das ist aus meiner Sicht ein sehr gutes Bonussystem, das von der WiBAG auch umgesetzt wird. Mir ist aber auch sehr, sehr wichtig, dass dieses Bonussystem für Österreicher zählt. Ich denke, dass es sehr wichtig ist, dass bei steigender Beschäftigung Burgenländer in Beschäftigung kommen. Deswegen ist es mir wichtig, dass hier in dieser schwierigen Situation vor allem die Burgenländer, die über 45 sind, über 50 Jahre alt sind, Lehrlinge sind, von diesem System profitieren", hielt Niessl fest.

Internationalisierung

Neben dem Förderschwerpunkt für Lehrlinge und ältere Arbeitnehmer, nannte Perner auch zwei weitere Schwerpunkte: die Internationalisierung und Haftungen. Bei den Internationalisierungsmaßnahmen werde es in Zukunft zwei Schwerpunkte geben: Die Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen und die Internationalisierungsberatung. Das seien Marktstudien, Länderexpertisen, Machbarkeitsstudien, Marketingkonzepte und Internationalisierungsstrategien, erläuterte der Vorstandsdirektor. Hier denke man an (nicht rückzahlbare) Förderzuschüsse bis 20 Prozent, "um auch hier die Internationalisierung auf einen noch besseren Weg bringen zu können."

Ein weiterer Schwerpunkt sei das Instrument der Haftung. Zwar habe man bis dato schon Haftungen gemacht, aber nun habe man "Ideen im Kopf, die wir auch entsprechend umsetzen und realisieren wollen. Einfach, um auch hier Neugründern verstärkt zur Hand zu gehen. Die Vorstellung wäre bis zu einem Betrag von 50.000 Euro gehafteten Kredit - das kann eine 50-prozentige oder 80-prozentige Ausfallshaftung sein, je nachdem, wie der spezielle Fall oder Antrag gelagert ist", sagte Perner. Hierbei handle es sich um eine Ausfallshaftung für einen Bankkredit. "Die Haftung als Förderinstrument wird in Zukunft eine viel zentralere und wesentlichere Rolle spielen wie in der Vergangenheit", meinte Perner. (APA, 8.4.2015)