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KZ-Überlebende bei der Gedenkfeier im Vorjahr. Zum 70. Jahrestag der Befreiung wird die Gedenkstätte rechtlich neu organisiert.

Foto: apa/rubra

Wien/Mauthausen - Es war das größte Konzentrationslager auf österreichischem Boden. Am 5. Mai jährt sich die Befreiung des KZ Mauthausen zum 70. Mal. Die Gedenkstätte ist Friedhof und Museum zugleich, auch der wichtigste Erinnerungsort für nationalsozialistische Gräueltaten. Bisher war die Gedenkstätte der Abteilung Kriegsgräberfürsorge und Gedenkstätten im Innenministerium unterstellt, nun soll sie "Bundesanstalt" werden. Die neue Rechtsform wird im Gedenkstättengesetz festgelegt, ein entsprechender Entwurf von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) liegt dem STANDARD vor.

Ziel ist es, die Verantwortung der Republik gesetzlich festzuschreiben und alle Aufgaben wie Gedenken, Forschung und pädagogische Agenden zu sichern. Maßgeblich waren daran auch Überlebendenverbände beteiligt wie das nationale und internationale Mauthausenkomitee. Außerdem soll auf diese Weise langfristig die Finanzierung sichergestellt werden, sagt Barbara Glück, Leiterin der zuständigen Abteilung im STANDARD-Gespräch: "Wir sind inhaltlich gewachsen und ein Lern- und Begegnungsort geworden." Deswegen sei eine neue gesetzliche Basis notwendig geworden.

Kritik an Finanzierung

Häufig wurde das Mauthausen-Memorial als unterfinanziert kritisiert, das will Glück aber nicht gelten lassen. Das Innenministerium habe in den vergangenen zwei Jahren "massiv investiert", Ausstellungen neu gestalten lassen und ein neues pädagogisches Konzept entwickelt. Das Budget von 3,6 Millionen Euro sei gesichert und werde auch nicht erhöht. Dennoch soll sich die neue Rechtsform auch in den Finanzen niederschlagen. Denn als Bundesanstalt habe das Mauthausen-Memorial auch Anspruch, Spenden und projektbezogene Drittmittel zu lukrieren. Hier sind vor allem übergreifende und EU-finanzierte Forschungsprojekte interessant, für die sich Mauthausen nun bewerben kann. Das war bisher nicht möglich. Denn die Zusammenarbeit mit anderen Museen und Gedenkstätten sei wichtig für die Forschung, aber auch für die Vermittlung bestimmter Themen.

180.000 Besucher kommen pro Jahr zur Gedenkstätte Mauthausen, die Hälfte davon sind Schüler, auch aus dem Ausland. Das Konzentrationslager Mauthausen ist aber nicht die einzige Gedenkstätte, für die das neue Gesetz gilt. Auch die Nebenlager Gusen, Melk und Ebensee sollen hier zusammengefasst werden. Laut Glück auch deswegen, um eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Gedenkorten zu ermöglichen.

Grüne: "Nicht unproblematisch"

Harald Walser, Bildungssprecher der Grünen, hat sich zwar bisher für die Ausgliederung der Gedenkstätte ausgesprochen, sieht aber den Entwurf "nicht ganz unproblematisch". Er vermisst eine Lösung "fern von der Parteipolitik". Die Grünen sind dagegen, dass die Gedenkstätte Mauthausen weiterhin dem Innenministerium unterstellt ist, das sei sachlich nicht zu begründen. "Eine international bedeutsame Gedenkstätte wie Mauthausen hat nichts mit Sicherheitspolitik zu tun", sagt Walser.

Die Grünen hätten die Gedenkstätte lieber in der Verantwortung des Nationalfonds, der für die Opfer des Nationalsozialismus zuständig ist, unter einem Dach mit dem geplanten Haus der Geschichte gesehen. Außerdem kritisiert Walser, dass wissenschaftliche Forschung "selbst finanziert" werden müsse, wobei das doch die wesentliche Aufgabe sei.

Das Gesetz soll noch vor dem Sommer beschlossen werden und am 1. Jänner 2016 in Kraft treten. (Marie-Theres Egyed, DER STANDARD, 8.4.2015)