Wien - Innenministerin Johanna Mikl-Leitner(ÖVP) hat am Samstag auf ihrer Forderung beharrt, im Zuge des geplanten neuen Staatsschutzgesetzes auch den Einsatz von bezahlten Vertrauensleuten in Gruppierungen, aus denen Extremismus entstehen kann, vorzusehen. Sie kann sich dazu nun aber auch eine richterliche Kontrolle vorstellen.

"Unsere Experten sind selbstverständlich auch dazu gesprächsbereit, diesen Einsatz nicht vom Rechtsschutzbeauftragten, sondern von Richtern kontrollieren zu lassen", bot Mikl-Leitner in einer Stellungnahme gegenüber der APA an. Die Innenministerin verwies darauf, dass dafür aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig wäre. Sie lud deshalb die Oppositionsparteien zu Gesprächen darüber ein.

Auf deb Einsatz solcher V-Leute will Mikl-Leitner aber keinesfalls verzichten. Wenn keine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine richterliche Kontrolle möglich sein sollte, "dann bleiben wir beim ursprünglichen Vorschlag. Denn wir brauchen Augen und Ohren in den Terror-Kreisen", stellte die Innenministerin klar. "Wir müssen auf Vertrauenspersonen in radikal-islamistische Kreisen zugreifen können. In solche Kreise Polizisten einzuschleusen, ist praktisch unmöglich. Das sind blinde Flecken im Anti-Terror-Kampf, daher braucht es V-Leute." (APA, 4.4.2015)