Das Bundeskartellamt will nun auch Deutschlands größtem Hotelportal Booking.com die Anwendung von Bestpreisklauseln verbieten. Die Behörde teilte mit, sie habe das Portal abgemahnt, weil es sich nach wie vor von den Partnerhotels den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lasse.

Einschränkung des Wettbewerbs

Das Bundeskartellamt sieht in den Bestpreisklauseln eine Einschränkung des Wettbewerbs. Die Regelungen seien nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. In Wirklichkeit schränkten sie jedoch den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsplattformen ein - zum Nachteil der Verbraucher, so die Behörde am Donnerstag. Denn auch Buchungsportale, die niedrigere Provisionen von den Hotels verlangten, könnten dadurch keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Neuen Wettbewerbern werde so der Markteintritt erschwert.

Das Bundeskartellamt hatte zuvor bereits dem Hotelbuchungsportal HRS die Anwendung der umstrittenen Klauseln untersagt und dafür im Jänner auch die Rückendeckung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bekommen. Diese Entscheidung sei inzwischen bestandskräftig, betonte die Behörde. Auch gegen das Hotelportal Expedia läuft bei der Wettbewerbsbehörde ein Verfahren. (APA, 2.4.2015)