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Werden französische Filesharer bald vom Flugverkehr ausgeschlossen?

Foto: APA

Gemeinhin sollte man annehmen, dass Urheberrechtsverletzungen nicht dazu führen können, als Terrorist oder Schwerverbrecher eingestuft zu werden. Doch wie die Datenschützer von "Edri.org" aufzeigen, kann nach der aktuellen Gesetzeslage in Frankreich und den Plänen der EU-Kommission genau dies passieren: Französische Filesharer könnten auf der No-Fly-Liste landen und zur Gefahrenabwehr vom Flugverkehr ausgeschlossen werden.

Strenge Bestrafung in Frankreich

Das liegt daran, dass Filesharing in Frankreich theoretisch mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahnt werden kann. Ein dreistufiges System soll dafür sorgen, dass Nutzer, die Urheberrechtsverletzungen begehen, mehrfach vor Konsequenzen gewarnt werden. Stellen sie weiterhin unrechtmäßig Dateien zur Verfügung, droht ihnen im schlimmsten Fall drei Jahre Haft. Hier kommt die EU-Fluggastdatenspeicherung ins Spiel. Sie sieht vor, dass Reisende, die "schwere Straftaten" begangen haben, für die Behörden markiert werden.

Kein Aprilscherz

Die Definition für "schwere Straftaten": Sie können Tätern eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren bescheren. Daher würden nach der derzeit geplanten Definition auch französische Filesharer darunter fallen. Die Datenschützer haben ihren Beitrag am 1. April veröffentlicht, aber: "Wir dachten uns, dass die meisten Nutzer das für einen Aprilscherz halten – aber der Witz ist: Alles, was wir berichten, ist faktisch korrekt." Bis zur Umsetzung der EU-Fluggastdatenspeicherung soll es allerdings noch Diskussionen und Änderungen geben. Das Gedankenspiel zeigt jedenfalls, welche Konsequenzen Bürgern derzeit drohen. (fsc, 2.4.2015)