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Laut Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder spiele die Rechtssicherheit bei den Ankäufen eine wichtige Rolle.

Foto: APA / Georg Hochmuth

Wien - Wie das britische Magazin The Art Newspaper in seiner aktuellen Onlineausgabe berichtet, plädiert Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder Restitutionsansprüche für NS-Raubkunst aus öffentlichen Sammlungen zeitlich zu limitieren. International könnte dafür "ein Zeitrahmen von 20 bis 30 Jahren von heute an" in Erwägung gezogen werden, konkret bis etwa "100 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges". Andernfalls sollte man sich fragen, warum nicht auch Ansprüche aus vorangegangenen Kriegen gültig seien beziehungsweise bei Rückgaben zur Diskussion stünden.

Im Gespräch mit dem STANDARD erläutert Schröder seine Sicht: Nicht alle "Provenienzen können mit der wünschenswerten Eindeutigkeit geklärt" werden. Dies spiele jedoch bei Ankäufen durch Bundesmuseen eine wichtige Rolle. Sollte sich ein Kunstwerk nach dem Erwerb als entzogen entpuppen, müsste man gemäß dem Kunstrückgabegesetz restituieren. Zweimal habe er deshalb jüngst von Ankäufen abgesehen. Im Sinne der Rechtssicherheit sollte eine Verjährungsfrist ins Auge gefasst werden.

Die Israelitische Kultusgemeinde sprach sich laut dem Bericht mit aller Vehemenz gegen die Idee eines Zeitlimits aus und mahnte verstärkte Effizienz ein. "Was in 30 oder 40 Jahren sein wird", erklärt auf Anfrage Eva Blimlinger, wissenschaftliche Koordinatorin des Kunstrückgabebeirats, "sollen und werden nicht die jetzt handelnden Personen entscheiden." Fristen seien nicht sinnvoll, zumal "diese in der Vergangenheit oft ein Hindernis für Restitution und Entschädigung" waren. (Olga Kronsteiner, DER STANDARD, 1.4.2015)