Wien - Kaum jemand in Österreich weiß über seine rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten für das Ende des Lebens Bescheid. Aufgrund dieses Befundes der kürzlich zu Ende gegangenen Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" starten Anwälte und Notare nun eine Informationsoffensive. Am Dienstag wurde die Initiative "Vorsorgeservice" bei einer Pressekonferenz vorgestellt.

Es gehe um die Frage, wer Entscheidungen treffen kann, wenn man dazu selber nicht mehr in der Lage ist, sagte ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker, die das Projekt initiiert hat. Viel zu wenige seien über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert. In den Registern der Notare und Rechtsanwälte sind derzeit nur circa 50.000 Vorsorgevollmachten und 20.000 Patientenverfügungen abgelegt.

Sachwalterschaften verringern

Mit der Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, wer sich etwa um Geld und Vermögen kümmert, wenn man das selber nicht mehr kann, wo man wohnen will, aber auch, wer über medizinische Behandlungen entscheiden soll. Durch die Bekanntmachung dieser Möglichkeiten möchte Steinacker auch die Zahl der Sachwalterschaften (derzeit knapp 60.000) verringern.

"Ich kenne die österreichische Seele", sagte Notariatskammer-Präsident Ludwig Bittner. "Das wichtigste Problem ist die Schwellenangst. Die versuchen wir zu nehmen." Gemeinsam mit den Anwälten wurde ein "Vorsorgeservice"-Handbuch erstellt, das als Leitfaden für Informationsveranstaltungen dienen soll. Ab April will man diese gemeinsam mit Partnerorganisationen in den Bezirkshauptstädten anbieten, und zwar kostenlos. Rechtsanwaltskammer-Präsident Rupert Wolff sicherte Unterstützung zu, denn Willensfreiheit und Selbstbestimmung seien ein wichtiger Teil der Menschenwürde.

Vorsorgevollmacht um 200 Euro

Um rund 200 Euro ist derzeit die Vorsorgevollmacht beim Notar zu haben. ÖVP-Seniorenbund-Chef Andreas Khol plädierte dafür, dass diese sowie die Patientenverfügung künftig vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger (inklusive der Kosten für die gesetzlich vorgesehene Beratung) bezahlt werden. Er wies auch darauf hin, dass das Vorhandensein von Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ab 2017 in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) vermerkt werden soll. Derzeit kümmern sich Anwälte und Notare um die Registrierung, eine gemeinsame Abfrageplattform für Patientenverfügungen ist in Arbeit.

Die frühere Wiener Gesundheitsstadträtin Elisabeth Pittermann (SPÖ) berichtete, dass sie selbst bereits ihre Vorsorgevollmacht abgeschlossen hat. Zu einer Patientenverfügung rate sie nur im schweren Krankheitsfall, denn die Medizin entwickle sich weiter und man könne nicht wissen, welche Behandlungsmöglichkeiten es in wenigen Jahren geben werde.

Caritas: Empfehlungen umsetzen

Die Caritas fordert unterdessen einen raschen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich. Die Empfehlungen der parlamentarischen Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens" sei ein "gelungener Fahrplan, sagte Präsident Michael Landau am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Jetzt müsse dringend eine rasche Umsetzung erfolgen, appellierte er an die Regierung, finanzielle Mittel bereitzustellen.

Spätestens mit 1. Jänner 2016 sollten die Empfehlungen umgesetzt sein, das ebenfalls geplante Hospiz- und Palliativ-Forum müsse sofort tätig werden.

Der Bericht der Enquetekommission sieht in den kommenden zwei Jahren Investitionen von jeweils 18 Millionen Euro vor, um die Versorgung auszubauen. Von den zuständigen Ministerien hat es derzeit noch keine Zusagen dafür gegeben. Landau hofft jedoch auf einen Schwenk: "Ich gehe davon aus, dass von der Regierung nicht die letzten Worte gesprochen sind." Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) müsse das Thema auf seiner "To-do-Liste" für die kommenden Budget- und Finanzausgleichsverhandlungen "mit Leuchtstift markieren", so der Caritas-Präsident. (APA, 31.3.2015)