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Die offizielle Linie, wonach sich für Sparer nichts ändert, wird von Konsumentenschützern bezweifelt.

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Wien – Die geplante Reform der Einlagensicherung in Österreich schlägt hohe Wellen. Der Schutz der Sparer soll ja neu organisiert werden. So wird sich der Staat aus dem bestehenden System zurückziehen und nicht länger für Spar- und Girokonten der Bürger haften. Bankguthaben bleiben bis 100.000 Euro geschützt.

Bisher garantierte aber die Republik die Beträge zwischen 50.000 und 100.000 Euro – diese Zusicherung soll laut einem Gesetzesentwurf des Finanzministeriums ab Juni fallen. Stattdessen werden die Banken verpflichtet, nach und nach in einen eigenen Sicherungsfonds anzusparen. Kritik an dem Reformvorhaben, oder genauer an der Art, wie es kommuniziert wird, kommt von Konsumentenschützern.

VKI hegt Zweifel

Die Neuerungen in Österreich beruhen auf europarechtlichen Vorgaben. Ziel der EU-Regeln ist es, die Banken und den Staat zu entflechten. Die Steuerzahler sollen nicht ständig bei Problemen herhalten. Es sei daher nicht illegitim, wenn sich der Staat aus der Einlagensicherung zurückziehe, sagt Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). "Allerdings wird die Sicherheit für die Sparer durch den Wegfall der öffentlichen Haftungen geringer", so Kolba.

Das sollten Banken und Finanzministerium klar kommunizieren und nicht so tun, als ändere sich nichts. Denn die Sparer werden ihrerseits künftig vermehrt darauf achten müssen, bei welchem Kreditinstitut sie ihr Geld anlegen. "Ob der neue Einlagensicherungsfonds auch nur die Insolvenz einer größeren Bank auffangen kann, ist fraglich", so der Konsumentenschützer Kolba. In den Fonds der Banken müssen 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen bis zum Jahr 2024 einbezahlt werden. Das wären nach heutigem Stand 1,49 Milliarden Euro.

Banker beruhigen

Bei 30.000 Sparern mit einem Guthaben von 50.000 Euro wäre der Fonds also bereits erschöpft. In diesem Fall trifft die Banken eine Verpflichtung zum Nachschuss in den Notfonds, die mit 0,5 Prozent der Einlagen begrenzt ist. Bankenvertreter wollten am Montag beruhigen. "Das neue System ist sicher", sagt der für Kreditinstitute zuständige Spartenobmann bei der Wirtschaftskammer, Franz Rudorfer.

Man müsse das Gesamtbild betrachten: So seien die Eigenkapitalanforderungen an Banken zuletzt massiv erhöht worden. Die Kreditinstitute müssen zudem einen separaten Abwicklungsfonds einrichten. Deutsche Banken haben weniger Erklärungsbedarf: Im Nachbarland gab es den staatlichen Schutz in der österreichischen Ausformung bisher nicht. Lediglich politisch hatte die Regierung zugesagt, dass 100.000 Euro sicher sind, selbst wenn die Einlagensicherung überfordert sein sollte.

Einen möglichen Diskussionspunkt sieht Rudorfer noch: So ist vorgesehen, dass die Einlagen-Notfallfonds Kredite aufnehmen sollen, wenn sie finanziell überfordert werden.

Woher diese Kredite kommen, steht im Gesetzesentwurf nicht. Ob man hier Präzisierungen vornimmt, könnte überlegt werden, so Rudorfer. Eine Möglichkeit wären etwa Liquiditätsspritzen durch die Notenbank oder die staatliche Bundesfinanzierungsagentur. Der Entwurf sieht auch einige Verbesserungen vor: So erfolgt die Entschädigung rascher (ab 2024 innerhalb von sieben Tagen) und ohne vorherige Antragsstellung. (Andreas Schnauder, Andras Szigetvari, DER STANDARD, 30.3.2015)