Einlagen sind bis 100.00 Euro gesichert. Für Erbschaften, Mitgiften und Gelder aus Immo-Geschäften gilt künftig ein erhöhter Schutz.

Wien - Die Umbauarbeiten im und um den Finanzsektor gehen weiter. Das nächste große Reformvorhaben betrifft einen besonders heiklen Punkt: den Schutz der heimischen Sparer. Das Finanzministerium hat eine Reform der Einlagensicherung ausgearbeitet und einen Gesetzesentwurf an den Nationalrat übermittelt.

Die umfassende Novelle soll europarechtliche Vorgaben in Österreich umsetzen. Angedacht sind allerdings auch einige überraschende Neuerungen für Sparer und Banken. Zur Ausgangslage: In Österreich sind derzeit Privatkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro von der Einlagensicherung geschützt. Für die ersten 50.000 Euro stehen im Falle einer Insolvenz die Banken selbst ein, die zweiten 50.000 werden vom Bund garantiert. Diese Sicherheit entfällt mit dem geplanten Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Juli 2015.

Als Gegenleistung für den Wegfall des staatlichen Schutzes werden die Banken verpflichtet, einen eigenen Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Die Kreditinstitute müssen laufend in diesen Fonds einzahlen. Bisher war das anders: Die Geldhäuser sind nach dem bestehenden System erst dann verpflichtet, Gelder für den Schutz der Sparer aufzutreiben, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist - also nach einer Bankenpleite.

1,49 Milliarden im Notfonds

Allerdings müssen die Kreditinstitute den Notfallfonds nur schrittweise bis 2024 auffüllen, dann sollen 0,8 Prozent der gesicherten Einlagen einbezahlt sein. Nach aktuellem Stand bei den Einlagen wären das 745 Millionen Euro im Jahr 2020 und 1,491 Milliarden im Jahr 2024. Wie viel jede einzelne Bank zahlen wird, muss erst auf Basis einer Risikoabschätzung berechnet werden. Übersteigt ein Schaden diese Summen, gilt für Kreditinstitute eine Verpflichtung, begrenzte Gelder nachzuschießen.

Besonders in der Übergangszeit, aber auch danach, könnte der Fonds kein größeres Institut auffangen. Zwar ist vorgesehen, dass sich der Notfallfonds Geld leihen kann. "Doch im Gesetz gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, woher diese Kredite stammen sollen, wer also in einer Notsituation Geld bereitstellen soll", sagt Roland Nessmann von der Einlagensicherung der Banken und Bankiers.

Geschützte Geschäfte

Allerdings wurde die Sicherheit der Sparer zuletzt insgesamt erhöht: Künftig sollen Investoren mitzahlen, wenn ein Institut in Schieflage gerät ("Bail-in").

Eine weitere Neuerung der Einlagenreform ist, dass die geschützten Einlagen erweitert werden. Guthaben in Fremdwährungen werden ebenso gesichert wie Konten größerer Unternehmen.

Bestimmte Gelder werden besonders geschützt. Einnahmen aus dem Verkauf einer Immobilie müssen für drei Monate sogar bis zu einem Wert von 500.000 Euro gesichert werden. Das gilt auch für Erbschaften, die Mitgift, Gelder aus einer Scheidung. Die Frist für die Auszahlung gesicherter Einlagen wird von derzeit 20 auf sieben Tage verkürzt. Eine große Neuerung betrifft das interne System der Banken. Bisher gab es in Österreich fünf Sicherungssysteme (Sparkassen, Raiffeisen, Volksbanken, Privatbanken und Landeshypothekenbanken), die alle ihre eigenen Notfallsysteme hatten, die sich im Notfall gegenseitig helfen sollten.

Neuer Fonds

Das wird sich ändern, allerdings erst ab 2019: Dann soll es eine große Sicherungseinrichtung mitsamt Fonds geben. Für den Betrieb des Sicherungssystems und die Veranlagung des Fonds wird laut Entwurf die Wirtschaftskammer zuständig sein. Das stößt auf Kritik aus der Kreditbranche: "Es haften die Banken, sie sollten auch für den Fonds zuständig sein", sagt ein Insider. Eine Sonderregelung gibt es noch: Mit Genehmigung der FMA können sich Bankengruppen zu einer speziellen Haftungsgruppe zusammenschließen. Insidern zufolge dient die Regel dem Raiffeisen- und Sparkassensektor: Sie können, wenn die FMA zustimmt, auch nach 2019 zwei separate Notfallfonds betreiben - auf die der Fonds der Wirtschaftskammer nur im gröbsten Ernstfall zugreifen könnte. Die Privatbanken hatten auf ein Ende der sektoralen Einlagensicherung gepocht, stimmten aber letztlich einem Kompromiss zu. Der Wirkungskreis der Sektorenabsicherung schrumpft, das kollektive Schutzsystem greift somit früher. (Andreas Schnauder und András Szigetvari, DER STANDARD, 28.3.2015)