Die Regierung hat zum Abschluss ihrer zweitägigen Klausur in Krems zahlreiche Maßnahmen auf Schiene gebracht, die die marode Konjunktur in Österreich wieder in Schwung bringen sollen.

  • Wohnbau: Bereits seit Dezember ist bekannt, dass man über vom Bund behaftete Kredite die Bautätigkeit der Wohnbauträger ankurbeln will. 30.000 Wohnungen sollen so bis 2020 entstehen. Kanzler Werner Faymann kündigte Verhandlungen mit den Ländern an, um sicherzustellen, dass diese nicht parallel ihre Bauaktivitäten reduzieren. Konkret schwebt Faymann vor, dass die Länder rasch wieder eine Zweckwidmung für ihre Wohnbauförderungen einführen. Wer dies zusage, werde bevorzugt, so Faymann. Zur Erklärung: Derzeit verwenden die Länder die Wohnbaugelder zum Teil auch für andere Zwecke.

  • Gemeinnützigkeit: Gemeinnützige Stiftungen sollen steuerlich begünstigt werden. Bei unentgeltlichen Grundstückserwerben müssen sie keine Grunderwerbsteuer mehr zahlen, auch die Grundbucheintragungsgebühr entfällt. Die Kapitalausstattung der Stiftungen wird bis zu einer Höhe von zehn Prozent der Jahreseinkünfte (maximal aber 500.000 Euro) begünstigt. Auch die steuerliche Berücksichtigung des Kunst- und Kulturbereichs wird ausgeweitet. Bei der Absetzbarkeit von Spenden kommt es zu einer Gleichstellung von Privatpersonen und Privatstiftungen. Außerdem soll die Gründung einer derartigen Stiftung einfacher werden. NGOs, die sich in Österreich niederlassen, sollen ebenfalls gefördert werden. Staatsssekretär Harald Mahrer rechnet mit 800 zusätzlichen gemeinnützigen Stiftungen bis 2030. Deren Investitionen sollen von derzeit 20 bis 25 Millionen auf eine Milliarde steigen.

  • Forschung: Der Forschungssektor soll aber nicht nur vom neuen Stiftungsrecht profitieren. Wissenschafter, die sich in Österreich niederlassen, können 30 Prozent ihres Gehalts steuerfrei beziehen. Die Forschungsprämie für Betriebe wird, wie berichtet, von zehn auf zwölf Prozent erhöht. Da ihre Effizienz aber umstritten ist, wird eine Evaluierung gestartet.

  • Vergaberecht: Um Betrug – vor allem am Bau – zu reduzieren, müssen Auftragnehmer künftig bereits im Angebot offenlegen, mit welchen Subauftragnehmern sie zusammenarbeiten wollen. Bei Aufträgen im Oberschwellenbereich (im Baubereich über 5,2 Mio. Euro) sollen kleinere Teilaufträge möglich sein. Das soll kleinere und mittlere Unternehmen begünstigen.

  • Crowdfunding:Wie bereits am Montag berichtet, wird Crowdfunding als alternative Finanzierungsform für Betriebe reformiert. Statt derzeit 250.000 können künftig bis zu fünf Millionen Euro aufgenommen werden, ohne dass ein von einem Wirtschaftsprüfer genehmigtes Prospekt vorgelegt werden muss. Bis 100.000 Euro wird es gar keine Informationspflichten geben. Zwischen 100.000 und 1,5 Millionen muss den Anlegern ein Informationsblatt vorgelegt werden. Zwischen 1,5 und fünf Millionen gibt es eine "Prospektpflicht light".

  • Arbeitsmarkt: 18 neue Lehrberufe (z.B. Rezeptionist) werden geschaffen. Im Bereich der Pflege werden Betreuer und Vermittlungsagenturen getrennt. Die Agenturen werden somit ein neues, freies Gewerbe.

  • Pension: Gesprächsbedarf gibt es offenbar noch bei der eigentlich bereits verkündeten Einigung auf die neue Teilpension. Im Abschlusspapier zur Klausur heißt es nun, dass Frauen profitieren könnten. Für Frauen werde eine Lösung diskutiert, "die die anderen Rahmenbedingungen beim Regelpensionsalter (derzeit 60) berücksichtigt". An sich sieht das präsentierte Modell vor, dass man von der Teilpension erst ab 62 profitieren kann. Dass Frauen nicht berücksichtigt wurden, wurde bisher vom Sozialministerium damit begründet, dass diese ohnehin ein niedrigeres Antrittsalter hätten. Der VP-Seniorenbund lief dagegen Sturm. (go, derStandard.at, 24.3.2015)