Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in den vergangenen vier Jahren insgesamt mehr als 55 Millionen Euro für Verbraucher erstritten. Dabei konnten die Konsumentenschützer 255 Musterprozesse, 165 Verbandsklagen und 11 Sammelaktionen erfolgreich durchfechten, heißt es in der jüngsten Ausgabe der vom VKI herausgegebenen Zeitschrift "Konsument".

Bei Sammelaktionen sei die Erfolgsquote bei 100 Prozent gelegen, sagte VKI-Chefjurist Peter Kolba, bei Musterprozessen und Verbandsklagen habe man in 80 bis 90 Prozent der Fälle recht bekommen. Insbesondere im Bereich Finanzdienstleistungen sei man mit Massenschäden konfrontiert, häufig gehe es aber, wie bei über Jahre zu Unrecht kassierten Zahlscheingebühren, um kleinere Beträge. "Fremdwährungskredite werden noch über Jahre hinaus Thema sein", sagte Kolba. Er erwartet, dass die Zahl entsprechender Fälle in kommender Zeit noch steigen wird.

Gruppenklage sei längst überfällig

Vom Gesetzgeber fordert der VKI-Jurist "endlich eine geordnete Gruppenklage". Entwürfe dazu gebe es seit 2007, nur würden sie in den Schubladen des Justizministeriums liegen, sagte Kolba im Interview mit dem "Konsument". "Die Wirtschaftslobby in Europa ist so mächtig, dass es ihr gelingt, einen Zustand aufrechtzuerhalten, in dem es sich auszahlt, Gesetze zu übertreten - weil man keine besonders hohen Strafen zu fürchten hat und den unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinn auch noch behalten darf", so Kolba. Er verwies auf die USA, wo Unternehmen Sammelklagen zu fürchten haben, in die automatisch alle Betroffenen einbezogen werden.

Bei verhältnismäßig geringen Beträgen, wo sich Konsumenten kaum aktiv melden würden, um ihre Rechte einzufordern, plädiert der VKI-Jurist für eine gerichtliche Abschöpfung des Unrechtsgewinns zugunsten der klagenden Verbraucherorganisation. Diese könnte dann die Beträge verteilen bzw. den Restbetrag nützen, um ihre Arbeit zu finanzieren. Bei einer solchen Maßnahme stünde die Präventivwirkung im Vordergrund. (APA, 24.3.2015)